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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB die nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland im Land Brandenburg.
Ziel des Programms ist die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland im Land Brandenburg.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Die Richtlinie Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) wurde rückwirkend zum 11.05.2018 geändert.
Neu ist, dass Investitionen öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften und Träger öffentlicher Infrastrukturen auch dann gefördert werden können, wenn nach Abschluss der Maßnahme eine Vermarktung z.B. durch Grundstücksveräußerung oder jede anderweitige Vermarktung, zum Beispiel Vermietung, nicht ausgeschlossen werden kann.
Außerdem wurden die Bedingungen für Investitionen öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften in die Standort- und Infrastrukturentwicklung für die lokale Wirtschaft und des Handels (zum Beispiel Gründer-, Handwerker-, Kreativ-, Innovations-, Gewerbe- und Gesundheitszentren) angepasst.
Die neue Richtlinienfassung ist unter auf der Produktseite unter dem Reiter "Konditionen, Formulare und Dokumente" veröffentlicht.
Die neue Richtlinie des Ministeriums für für Infrastruktur und Landesplanung zur "Nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR)" ist zum 29. April 2016 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Bitte beachten Sie, dass Anträge ab sofort über das ILB-Kundenportal nur durch Partnerinnen und Partner einer Kooperation, die im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs (SUW) des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ausgewählt wurde, gestellt werden können.
Das MIL-Förderprogramm NESUR unterstützt Partnerinnen oder Partner einer Kooperation, die im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs (SUW) ausgewählt wurden.
Weitere Details finden Sie unter der Ziffer 3 der Richtlinie.
Das MIL-Förderprogramm NESUR unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B.:
Umweltmaßnahmen, wie z. B.:
Die Förderung von Mobilitätsprojekten erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehr gemäß Operationellem Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 in der jeweils geltenden Fassung.
Die Förderung von Energieprojekten erfolgt nach der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, von Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus 2014-2020) in der jeweils geltenden Fassung.
Folgende Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig:
Ferner sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermarktung (Verkauf) von Tabakerzeugnissen nicht zuwendungsfähig.
Grundsätzlich beträgt die Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Zuschuss muss mindestens 5.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).
Die Anträge können ab 1. Juli 2016 online über das ILB-Kundenportal (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de) gestellt werden.
Mit dem Antrag ist eine Bestätigung des Lead-Partners der SUW-Strategie einzureichen, dass die zur Förderung beantragte Maßnahme Bestandteil dieser Strategie ist.
Die Richtlinie trat am 29. April 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Kurzinformation (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung (PDF 0,29 MB) In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte (PDF 0,2 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (PDF 0,36 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Kriterien für die fachliche Stellungnahme des LBV (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Für Förderung nach Nummern 2.1.1 a) und 2.1.1 b) der Richtlinie
Kriterien für die fachliche Stellungnahme des LfU (PDF 2,06 MB) In Info-Korb legen
Für Förderung nach Nummern 2.1.2 f) der Richtlinie
Kriterien für die fachliche Stellungnahme des LfU (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
Für Förderung nach Nummern 2.1.2 c) und 2.1.2 d) der Richtlinie
Für Förderung nach Nummern 2.1.1 c) und 2.1.2 e) der Richtlinie
Kriterien für die fachliche Stellungnahme des MBJS (PDF 31 kB) In Info-Korb legen
Für Förderung nach Nummern 2.1.1 d) - 2.1.1 j) der Richtlinie
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 (PDF 3,4 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014- 2020 (PDF 1,26 MB) In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag (XLS 0,15 MB) In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum VN - VN-Testat (XLS 0,15 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
Erklärung des Lead-Partners der SUW-Strategie (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung (PDF 1,11 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht (XLSM 94 kB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Beschaffungsübersicht (XLSM 98 kB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU (PDF 59 kB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
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