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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Weitere Förderprogramme der KfW Bankengruppe
Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs mit einem zusätzlichen Zinsvorteil für die antragstellenden Unternehmen.
Sie wollen Kosten sparen und Ihren Energieverbrauch für Produktionsprozesse bzw. -anlagen senken? Sie haben die ungenutzten Energiesparpotenziale in Ihrem Unternehmen erkannt? Setzen Sie nun die erforderlichen Maßnahmen mit einem besonders zinsgünstigen Darlehen um.
Einstellung Brandenburg-Kredit EnergieEffizienz zum 30. Juni 2022
Wir stellen zum 30. Juni unser Programm Brandenburg-Kredit Energieeffizienz ein.Letzte Anträge können bei uns noch bis Freitag, den 17. Juni dieses Jahres gestellt werden.
Neue Konditionen ab 8. April 2022 in den Brandenburg-Krediten Energieeffizienz, Gründung und Unternehmen
Aufgrund der aktuellen Lage ändern sich die Zinsen mitunter sogar täglich. Wir verzichten daher künftig auf die an dieser Stelle gewohnten Aktuelles-Meldungen und bitten Sie, die Veröffentlichungen der Konditionen bei den Kreditprogrammen zu beachten.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Wie ist das Antragsverfahren?
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Energieeffizienz stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.
Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.
Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Wie erfolgt die Besicherung?
Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Form und Umfang dieser Besicherung vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Hausbank.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg-Kredit EnergieEffizienz mit anderen Fördermitteln (Darlehen oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus dem KfW-Programmen "KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse".
Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem ILB-Darlehen ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Die Kombination mit weiteren Förderprodukten ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.
Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt für kleine und mittlere Unternehmen auf Grundlage der EU-Verordnung für "De-minimis"-Beihilfen für Unternehmen. Bei Investitionen kann auch eine Beihilfe "Investitionsbeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" § 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beantragt werden.
Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Kurzinformation (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt (PDF 65 kB) In Info-Korb legen
Konditionen Endkreditnehmer Brandenburg-Kredit Energieeffizienz ab 19. Mai 2022 (PDF 69 kB) In Info-Korb legen
siehe KfW-Konditionenrundschreiben vom 18. Mai 2022
Merkblatt zum risikogerechten Zinssystem (RGZS) (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Allgemeine Bestimmungen Endkreditnehmer (AB-EKN) (PDF 45 kB) In Info-Korb legen
Allgemeine Bestimmungen Kreditinstitute (AB-KI) (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Ausschlussliste KfW (PDF 0,1 MB) In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Anlage Kumulierungserklärung (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Erklärung der Hausbank (PDF 1,15 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Erklärung des Antragstellers (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Gesellschafterliste (PDF 1,11 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Vorhabensbeschreibung (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Antrag (PDF 1,2 MB) In Info-Korb legen
Gilt für: Brandenburg-Kredit Gründung, Brandenburg-Kredit Energieeffizienz, Brandenburg-Kredit Unternehmen, Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum
Beihilfeantrag für Förderdarlehen (PDF 0,58 MB) In Info-Korb legen
Erklärung zum Bankenwechsel (PDF 1,17 MB) In Info-Korb legen
Erklärung zum Endkreditnehmer-/Mithafterwechsel (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
Erklärung zum Endkreditnehmerwechsel - Checkliste (PDF 1,11 MB) In Info-Korb legen
Tilgungsaussetzung - Antrag (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 61 kB) In Info-Korb legen