ILB Förderfinder
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Jetzt Förderung findenFür dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Das Förderprogramm ist ausgelaufen. Neue Anträge können im Rahmen des Programms Brandenburg-Kredit Unternehmen oder Brandenburg Gründung gestellt werden.
Fördernehmer | Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe |
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Förderthemen | Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen |
Förderart | Darlehen |
Fördergeber | ILB, Merkblatt Brandenburg-Kredit Energieeffizienz |
Mittelherkunft | ILB, KfW Bankengruppe |
Neue Konditionen ab 8. April 2022 in den Brandenburg-Krediten Energieeffizienz, Gründung und Unternehmen
Aufgrund der aktuellen Lage ändern sich die Zinsen mitunter sogar täglich. Wir verzichten daher künftig auf die an dieser Stelle gewohnten Aktuelles-Meldungen und bitten Sie, die Veröffentlichungen der Konditionen bei den Kreditprogrammen zu beachten.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Finanzierungsanteil | bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
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Darlehenshöchstbetrag | maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben |
Auszahlung | 100 % |
Laufzeit/tilgungsfreie Jahre | Investitionen:
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Zinsbindung | maximal 10 Jahre |
Zinsverbilligung | maximal 10 Jahre um bis zu 0,20 % p.a. nominal |
Zins- und Tilgungsrhythmus | vierteljährlich nachträglich |
Zinssatz | nicht mehr einschlägig |
Bereitstellungsprovision | 0,15 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 12 Monate nach Darlehenszusage |
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt für kleine und mittlere Unternehmen auf Grundlage der EU-Verordnung für "De-minimis"-Beihilfen für Unternehmen. Bei Investitionen kann auch eine Beihilfe "Investitionsbeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" § 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beantragt werden.
Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Stand: 05/2019