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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung von Innovationsprojekten und bei Digitalisierungsmaßnahmen.
Das Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU.
Dies soll erreicht werden durch:
BIG Digital: Wichtige Hinweise zur Antragsstellung
Wegen der auslaufenden EFRE-Förderperiode 2014-2020 und der damit verbundenen Begrenzung des Durchführungszeitraums von Projekten bis spätestens 31.12.2022, können ab sofort nur noch Anträge von Unternehmen angenommen werden, die eine nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der GRW (s. Ziffer 1.1 der Richtlinie für das BIG-Programm) förderfähige Tätigkeit ausüben bzw. den Primäreffekt erfüllen.
Lassen Sie sich dazu gern von uns beraten über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 oder über die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH 0331-73061-0 bzw. info@wfbb.de.
Neue Erklärvideos online
Ab sofort unterstützen wir Sie bei Ihrer Förderung mit neuen Erklärvideos zum:
Die BIG Richtlinie wurde geändert.
Die Richtlinie "Brandenburgischer Innovationsgutschein" (BIG) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben wurde geändert. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 25.04.2018 und die Richtlinie tritt somit zum 26.04.2018 in Kraft.
Mit dieser Richtlinie wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger erweitert. Es es nunmehr auch möglich, Digitalisierungsmaßnahmen für Zuwendungsempfänger, die nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der GRW den Primäreffekt nicht erfüllen, zu fördern. Die Förderung dieser Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt nach den Bestimmungen über den Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Wir haben in diesem Zusammenhang einige unserer Programmbedingungen, Formulare und Merkblätter angepasst. Die neuen Dokumente finden Sie in Kürze unter "Konditionen, Formulare und Dokumente". Anträge können bis auf weiteres auf dem veröffentlichten Antragsformular gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberufler sind von der Förderung in der BIG - Richtlinie ausgeschlossen.
Bei den Fördertatbeständen BIG-Transfer, BIG-EU und BIG-FuE müssen die KMU den Primäreffekt erfüllen und eine förderfähige Tätigkeit nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW [Glossar]) ausüben. Die Antragsteller müssen zudem gewerbesteuerpflichtig sein.
Bei dem Fördertatbestand BIG-Digital und einer Förderung mit EFRE Mitteln muss der Primäreffekt nicht erfüllt sein.
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für:
Wie ist das Antragsverfahren?
Sie können den Brandenburgischen Innovationsgutschein nach einem bestätigten Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bei der ILB beantragen.
Ihr Antrag wird zudem fachlich durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH begutachtet.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gern die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen sowie die Mitarbeiter der WFBB GmbH. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Terminanfragen für eine Erstberatung sind zu richten an die WFBB GmbH, Tel. 0331-73061-0 bzw. Email: info@wfbb.de.
Mit dem BIG-Transfer können Sie die Leistung der Forschungseinrichtung auf Basis eines entsprechenden Angebotes finanzieren. Als Dienstleister werden hierbei Universitäten und Fachhochschulen sowie grundfinanzierte außeruniversitäre Einrichtungen (v.a. Leibnitz-, Helmhotz-, Max-Planck- und Fraunhofer - Institute) bzw. gemeinnützige Forschungseinrichtungen vorzugsweise in Brandenburg und Berlin anerkannt. In Ausnahmefällen können auch fachspezifische Forschungseinrichtungen außerhalb Brandenburgs und Berlins vermittelt werden. Hierzu zählen auch Plankrankenhäuser und Reha-Einrichtungen des Landes Brandenburg, die sich an patientenorientierter klinischer Forschung oder sozialen Innovationen beteiligen.
Mit dem BIG-FuE können Sie Projektausgaben für eigenes Personal, FuE Fremdleistungen und sonstige Ausgaben in Form einer Pauschale von 60 % der nachgewiesenen Personalausgaben finanzieren.
Mit dem BIG-Digital können Sie im Rahmen des Moduls Beratung Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, im Rahmen des Moduls Implementierung Projektausgaben für eigenes Personal, projektbezogene Personalnebenkosten (AG-Anteil zur SV) von 15% der nachgewiesenen direkten Personalausgaben (AN-Brutto), Lieferungen und Leistungen Dritter, Ausgaben für Instrumente, technische Ausrüstungen (einschließlich Installationsleistungen), immaterielle Wirtschaftsgüter sowie indirekte Ausgaben in Form einer Pauschale von 15 % der nachgewiesenen direkten Personalausgaben (ANBrutto) und im Rahmen des Moduls Schulung Ausgaben für externe Schulungsdienstleistungen finanzieren.
Mit dem BIG-EU können Sie die Inanspruchnahme einer Dienstleistungseinrichtung auf Basis eines entsprechenden Angebotes finanzieren, wobei im Vorhinein nachgewiesen werden muss, dass dieser Dienstleister adäquat qualifiziert ist.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt grundsätzlich nach Vorlage des Verwendungsnachweises und eines Mittelabrufes über die gesamte Zuwendung. Bei Beantragung von Zuwendungen über 50.000,00 EUR besteht die Wahlmöglichkeit, bei Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung einschließlich der Vorlage betriebswirtschaftlicher Unterlagen eine halbjährliche Auszahlung der Zuwendung im Durchführungszeitraum zu beantragen.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Bewertungsschema für BIG-Digital Vorhaben In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
KMU-Informationsblatt B In Info-Korb legen
Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ab 25. August 2017 In Info-Korb legen
Merkblatt "Ausgaben" (BIG-DIGITAL) In Info-Korb legen
Merkblatt Ausgaben BIG-FuE In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Positivliste In Info-Korb legen
Vorhabensbeschreibung - Gliederungspunkte BIG-FuE und BIG-Digital In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Anlage Bestätigung der Hausbank In Info-Korb legen
Anlage Erklärung zu immateriellen WG In Info-Korb legen
bei Beantragung von immateriellen WG bei BIG Digital Implementierung
Anlage Rentabilitätsvorschau und Finanzplan In Info-Korb legen
bei Beantragung BIG FuE und BIG Digital Implementierung
Anlage Umsatzdarstellung/Umsatzprognose In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
für BIG-Transfer, BIG-FuE und BIG-EU
für BIG - Digital
Beiblätter Ausgaben BIG Digital - Implementierung In Info-Korb legen
Beiblätter Ausgaben BIG FuE Planung der Personalmonate In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag zur Beantragung von Ausgaben für BIG FuE
Bestätigung der fachlichen Beratung In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen