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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung von Innovationsprojekten und bei Digitalisierungsmaßnahmen.
Das Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU.
Dies soll erreicht werden durch:
Die Richtlinie "Brandenburgischer Innovationsgutschein" (BIG) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben wurde über den 31.12.2020 hinaus bis zum 31.12.2023 verlängert. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 09.12.2020.
Die Nachfrage an Zuwendungen, insbesondere für Digitalisierungsmaßnahmen, steigt ständig weiter. Um dieser steigenden Nachfrage weiterhin gerecht zu werden, wurde die Richtlinie verlängert.
Mit dieser Richtlinie wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger angepasst. Hiernach sind auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt, was Freiberufler nunmehr von der Förderung ausschließt. Für die Entscheidung der Anträge, die bis zum 30.12.2020 bei der ILB eingegangen und noch nicht entschieden sind, finden die Regelungen der bis zum 30.12.2020 geltenden Richtlinienfassung Anwendung.
Ab sofort unterstützen wir Sie bei Ihrer Förderung mit neuen Erklärvideos zum:
Die Richtlinie "Brandenburgischer Innovationsgutschein" (BIG) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben wurde geändert. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 25.04.2018 und die Richtlinie tritt somit zum 26.04.2018 in Kraft.
Mit dieser Richtlinie wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger erweitert. Es es nunmehr auch möglich, Digitalisierungsmaßnahmen für Zuwendungsempfänger, die nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der GRW den Primäreffekt nicht erfüllen, zu fördern. Die Förderung dieser Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt nach den Bestimmungen über den Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Wir haben in diesem Zusammenhang einige unserer Programmbedingungen, Formulare und Merkblätter angepasst. Die neuen Dokumente finden Sie in Kürze unter "Konditionen, Formulare und Dokumente". Anträge können bis auf weiteres auf dem veröffentlichten Antragsformular gestellt werden.
Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberufler sind von der Förderung in der BIG - Richtlinie ausgeschlossen.
Bei den Fördertatbeständen BIG-Transfer, BIG-EU und BIG-FuE müssen die KMU den Primäreffekt erfüllen und eine förderfähige Tätigkeit nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW [Glossar]) ausüben. Die Antragsteller müssen zudem gewerbesteuerpflichtig sein.
Bei dem Fördertatbestand BIG-Digital und einer Förderung mit EFRE Mitteln muss der Primäreffekt nicht erfüllt sein.
Das MWAE-Förderprogramm BIG unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für:
Sie können den Brandenburgischen Innovationsgutschein nach einem bestätigten Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bei der ILB beantragen.
Ihr Antrag wird zudem fachlich durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH begutachtet.
Bei Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gern die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen sowie die Mitarbeiter der WFBB GmbH. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Terminanfragen für eine Erstberatung sind zu richten an die WFBB GmbH, Tel. 0331-73061-0 bzw. Email: info@wfbb.de.
Mit dem BIG-Transfer können Sie die Leistung der Forschungseinrichtung auf Basis eines entsprechenden Angebotes finanzieren. Als Dienstleister werden hierbei Universitäten und Fachhochschulen sowie grundfinanzierte außeruniversitäre Einrichtungen (v.a. Leibnitz-, Helmhotz-, Max-Planck- und Fraunhofer - Institute) bzw. gemeinnützige Forschungseinrichtungen vorzugsweise in Brandenburg und Berlin anerkannt. In Ausnahmefällen können auch fachspezifische Forschungseinrichtungen außerhalb Brandenburgs und Berlins vermittelt werden. Hierzu zählen auch Plankrankenhäuser und Reha-Einrichtungen des Landes Brandenburg, die sich an patientenorientierter klinischer Forschung oder sozialen Innovationen beteiligen.
Mit dem BIG-FuE können Sie Projektausgaben für eigenes Personal, FuE Fremdleistungen und sonstige Ausgaben in Form einer Pauschale von 60 % der nachgewiesenen Personalausgaben finanzieren.
Mit dem BIG-Digital können Sie im Rahmen des Moduls Beratung Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, im Rahmen des Moduls Implementierung Projektausgaben für eigenes Personal, projektbezogene Personalnebenkosten (AG-Anteil zur SV) von 15% der nachgewiesenen direkten Personalausgaben (AN-Brutto), Lieferungen und Leistungen Dritter, Ausgaben für Instrumente, technische Ausrüstungen (einschließlich Installationsleistungen), immaterielle Wirtschaftsgüter sowie indirekte Ausgaben in Form einer Pauschale von 15 % der nachgewiesenen direkten Personalausgaben (ANBrutto) und im Rahmen des Moduls Schulung Ausgaben für externe Schulungsdienstleistungen finanzieren.
Mit dem BIG-EU können Sie die Inanspruchnahme einer Dienstleistungseinrichtung auf Basis eines entsprechenden Angebotes finanzieren, wobei im Vorhinein nachgewiesen werden muss, dass dieser Dienstleister adäquat qualifiziert ist.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt grundsätzlich nach Vorlage des Verwendungsnachweises und eines Mittelabrufes über die gesamte Zuwendung. Bei Beantragung von Zuwendungen über 50.000,00 EUR besteht die Wahlmöglichkeit, bei Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung einschließlich der Vorlage betriebswirtschaftlicher Unterlagen eine halbjährliche Auszahlung der Zuwendung im Durchführungszeitraum zu beantragen.
Kurzinformation (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 0,24 MB) In Info-Korb legen
Allgemeine Nebenbestimmungen P (ANBest-P) (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Bewertungsschema für BIG-Digital Vorhaben (PDF 37 kB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (PDF 0,36 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ab 25. August 2017 (PDF 1,34 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt "Ausgaben" (BIG-DIGITAL) (PDF 60 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Ausgaben BIG-FuE (PDF 48 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF 34 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Positivliste (PDF 64 kB) In Info-Korb legen
Vorhabensbeschreibung - Gliederungspunkte BIG-FuE und BIG-Digital (PDF 0,15 MB) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Anlage Bestätigung der Hausbank (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Anlage Erklärung zu immateriellen WG (PDF 1,12 MB) In Info-Korb legen
bei Beantragung von immateriellen WG bei BIG Digital Implementierung
Anlage Rentabilitätsvorschau und Finanzplan (XLSX 48 kB) In Info-Korb legen
bei Beantragung BIG FuE und BIG Digital Implementierung
Anlage Umsatzdarstellung/Umsatzprognose (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
Antrag (PDF 1,34 MB) In Info-Korb legen
für BIG-Transfer, BIG-FuE und BIG-EU
Antrag (PDF 1,43 MB) In Info-Korb legen
für BIG - Digital
Beiblätter Ausgaben BIG Digital - Implementierung (XLSX 0,91 MB) In Info-Korb legen
Beiblätter Ausgaben BIG FuE Planung der Personalmonate (XLSX 0,29 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag zur Beantragung von Ausgaben für BIG FuE
Bestätigung der fachlichen Beratung (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
KMU-Informationsblatt B (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 61 kB) In Info-Korb legen
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
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