Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)

Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)

Programmleitung

  • Danny Reckardt Danny Reckardt Referatsleiter
    Tel.: 0331 660-1310
    Fax: 0331 660-62402
    E-Mail Kontakt

Weitere Ansprechpersonen

  • Maria Petschelt Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
    Referat 31
    Tel.: 0331 866-7685
    Fax: 0331 866-7603
    E-Mail Kontakt

Kontakt Innovationsdienstleister

Überblick

Das Förderprogramm zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" in den Ländern Brandenburg und Berlin dient der Verbesserung der Produktivität und Nachhaltigkeit im Hinblick auf Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz in der Landwirtschaft.

Fördernehmer rechtsfähige Operationelle Gruppen (OG) in Form einer juristischen Person oder Personengesellschaft, sowie OG-Mitglieder
Förderthemen Innovative Gesamtprojekte zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktivität und Nachhaltigkeit und Einrichtung einer OG zur Projektumsetzung, sowie Investitionen im Zusammenhang mit der Projektumsetzung
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" in den Ländern Brandenburg und Berlin
Mittelherkunft Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Mit dem Programm soll die Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus den Bereichen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Forschung, der Bildung, der Beratung, der Verarbeitung und der Dienstleistung mit folgenden Schwerpunkten:

  • Verbesserung der Produktivität und Nachhaltigkeit im Hinblick auf Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz in der Landwirtschaft und
  • Informative Vernetzung
gestärkt werden.

Die Konzentration liegt dabei auf:

  • der Analyse praxisrelevanter Probleme und diesbezüglicher Forschungsbedarfe,
  • dem Finden problem- und anwendungsorientierter innovativer Lösungen,
  • dem Aufzeigen von Wegen für die Ergebnisumsetzung.

Aktuelle Meldungen

Neuer Aufruf zur Antragsrunde

Ab dem 13.04.2023 können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-AGRI) bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden. Für diese Antragstellung stehen insgesamt Haushaltsmittel von 1,6 Millionen Euro (EU- und Landesmittel) zur Verfügung. Die Anträge sind in Papierform bis zum 9. Juni 2023 (Posteingang) bei der ILB einzureichen. Eingänge per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

Hinweise:

Alle Antragsteller*innen sind vor Antragseinreichung verpflichtet, eine Erstberatung durch den Innovationsdienstleister in Anspruch zu nehmen. Die Beratung ist kostenfrei. Bitte wenden Sie sich dafür bis spätestens 3. Mai 2023 mit einer Ideenskizze an den Innovationsdienstleister. Der Arbeitsplan zum Antrag ist gemäß Anlage 1 zur Richtlinie zu gliedern und darf maximal 20 Seiten zzgl. Titelblatt und Literaturverzeichnis umfassen. Abweichend von der Richtlinie Punkt 7.7 ist eine Projektlaufzeit von mindestens einem Jahr möglich. Die Vorhaben müssen spätestens am 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, da die EU-Förderperiode 2014 – 2022 endet. Der Verwendungsnachweis, inklusive Abschlussbericht ist der ILB bis spätestens zum 31. März 2025 vorzulegen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Rechtsfähige Operationelle Gruppen (OG) in Form einer juristischen Person oder Personengesellschaft. Mitglieder einer OG können natürliche und/oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Die OG kann durch ein Mitglied der OG vertreten werden, das als Zuwendungsempfänger durch die OG bestimmt wurde.

Was wird gefördert?

Die Richtlinie ermöglicht die Umsetzung von innovativen Gesamtprojekten mit den Fördergegenständen:

  • Einrichtung und Tätigkeit von OG (Ziffer 2.1.1 der Richtlinie),
  • Durchführung von innovativen Projekten (Ziffer 2.1.2 der Richtlinie),
  • Investitionen, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen (Ziffer 2.1.3 der Richtlinie).

Förderfähige Ausgaben sind in den Ziffern 5.5.1 bis 5.5.3 und 5.5.5 der Richtlinie geregelt.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Es werden keine Zuwendungen an Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 oder die einer Rückforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, gewährt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben:

  • die sich ausschließlich auf die Übertragung von bereits existierenden Innovationen beziehen,
  • deren Ziel primär durch Investitionen erreicht werden soll,
  • die bereits anderweitig gefördert werden,
  • deren vordergründiger Zweck die Entwicklung oder Durchführung von Marketing- und Freizeitaktivitäten ist,
  • deren vordergründiger Zweck die Fortführung bereits abgeschlossener Projekte darstellt ohne erneute innovative Zielstellung.

Nichtförderfähige Ausgaben sind unter Ziffer 5.6 der Richtlinie geregelt.

Wie wird gefördert?

Je nach Förderschwerpunkt und Vorhabensausgestaltung fördert die ILB mit Zuschüssen zwischen 50 und 100 Prozent.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge sind in Papierform bis zum 9. Juni 2023 (Posteingang) bei der ILB einzureichen. Eingänge per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

Für diese Antragstellung stehen insgesamt Haushaltsmittel von 1,6 Millionen Euro (EU- und Landesmittel) zur Verfügung.

Hinweise: Alle Antragsteller*innen sind vor Antragseinreichung verpflichtet, eine Erstberatung durch den Innovationsdienstleister in Anspruch zu nehmen. Die Beratung ist kostenfrei. Bitte wenden Sie sich dafür bis spätestens 3. Mai 2023 mit einer Ideenskizze an den Innovationsdienstleister. Der Arbeitsplan zum Antrag ist gemäß Anlage 1 zur Richtlinie zu gliedern und darf maximal 20 Seiten zzgl. Titelblatt und Literaturverzeichnis umfassen. Abweichend von der Richtlinie Punkt 7.7 ist eine Projektlaufzeit von mindestens einem Jahr möglich. Die Vorhaben müssen spätestens am 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, da die EU-Förderperiode 2014 – 2022 endet. Der Verwendungsnachweis, inklusive Abschlussbericht ist der ILB bis spätestens zum 31. März 2025 vorzulegen.

Geltungsdauer

Die Richtlinie trat mit Wirkung zum 12. August 2015 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen der ILB sind Frau J. Sümnick und Herr D. Reckardt, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1656 bzw. 0331 660-1310 erreichen.

Was ist noch zu beachten

  • Es gilt das Erstattungsprinzip.
  • Es muss eine Bestätigung des EIP-Beirates vorliegen, aus der hervorgeht, dass es sich um ein Vorhaben mit innovativem Charakter handelt.
  • Die Auswahl der zu finanzierenden Vorhaben erfolgt gemäß Projektauswahlverfahren und den Projektauswahlkriterien gemäß Ziffer 7.2 der Richtlinie.
  • Die Förderung erfolgt in den EPLR definierten Fördergebietskulissen der Länder Berlin und Brandenburg.
  • In Bezug auf die Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften gelten die einschlägigen Festlegungen gemäß ANBest EU.
  • Bei geförderten Investitionsausgaben ist eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einzuhalten.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Rechtshinweise