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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Das Förderprogramm zur Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" in den Ländern Brandenburg und Berlin dient der Verbesserung der Produktivität und Nachhaltigkeit im Hinblick auf Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz in der Landwirtschaft.
Mit dem Programm soll die Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus den Bereichen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Forschung, der Bildung, der Beratung, der Verarbeitung und der Dienstleistung mit folgenden Schwerpunkten:
Die Konzentration liegt dabei auf:
Wer wird gefördert?
Rechtsfähige Operationelle Gruppen (OG) in Form einer juristischen Person oder Personengesellschaft. Mitglieder einer OG können natürliche und/oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Die OG kann durch ein Mitglied der OG vertreten werden, das als Zuwendungsempfänger durch die OG bestimmt wurde.
Was wird gefördert?
Die Richtlinie ermöglicht die Umsetzung von innovativen Gesamtprojekten mit den Fördergegenständen:
Förderfähige Ausgaben sind in den Ziffern 5.5.1 bis 5.5.3 und 5.5.5 der Richtlinie geregelt.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Es werden keine Zuwendung an Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 oder die einer Rückforderung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, gewährt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben:
Nichtförderfähige Ausgaben sind unter Ziffer 5.6 der Richtlinie geregelt.
Wie wird gefördert?
Je nach Förderschwerpunkt und Vorhabensausgestaltung fördert die ILB mit Zuschüssen zwischen 50 und 100 Prozent.
Wie ist das Antragsverfahren?
Alle Bewerber sind vor Antragseinreichung verpflichtet, mit dem Innovationsdienstleister Kontakt aufzunehmen. Dieser unterstützt bei allen Fragen zum Förderprogramm und bei der Antragstellung. Darüber hinaus vernetzt der Innovationsdienstleister Antragsteller mit ähnlichen Themen und Vorhaben und ermöglicht es, weitere geeignete Partner für eine Innovationsidee zu finden.
Anträge sind vollständig, formgebunden und fristgerecht bis zum 15. März des laufenden Haushaltsjahres bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu stellen. Verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Stehen nach dem ersten Termin noch Haushaltsmittel zur Verfügung, wird ein weiterer Termin festgelegt und veröffentlicht. Die Termine für das Antragsverfahren werden auf der Internetseite des MLUK www.mluk.brandenburg.de bzw. auf der Internetseite www.eler.brandenburg.de veröffentlicht.
Der Innovationsdienstleister für Brandenburg und Berlin ist die Firma
gsub mbH,
Kronenstraße 6,
10117 Berlin,
Telefon: 030-284 09 330,
E-Mail: info@idl-bb.de
Der Projektantrag ist in 2-facher Ausfertigung an die Investitionsbank des Landes Brandenburg zu senden.
Erlass des MLUK zur Verlängerung ELER-finanzierter Richtlinien vom 11.03.2021 In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Gliederung Abschlussbericht EIP In Info-Korb legen
Hinweise bei Abrechnung von Personalkosten In Info-Korb legen
Hinweise für das Ausfüllen der Anlage zum Auszahlungsantrag "Liste bezahlter Rechnungen"
Hinweise zur Behandlung der Mehrwertsteuer innerhalb operationeller Gruppen In Info-Korb legen
Hinweise zur Transparenz von EU-Agrarbeihilfen In Info-Korb legen
Informationsblatt zur Sanktionsregelung In Info-Korb legen
Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER) In Info-Korb legen
Merkblatt Publizität (ELER) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zur Ermittlung der Personalausgaben (ELER) und der Gemeinkosten In Info-Korb legen
Projektauswahlkriterien In Info-Korb legen
Anlage 1 zum Antrag - Stellungnahme Landwirtschaftsamt In Info-Korb legen
Anlage 2 zum Antrag - Ausgabenübersicht In Info-Korb legen
Anlage Angebotsübersicht In Info-Korb legen
Antrag Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) In Info-Korb legen
Anzeige Vorhabenbeginn (ELER) In Info-Korb legen
Auszahlungsantrag ELER (Richtlinie) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärung Interessenkonflikt private Auftraggeber In Info-Korb legen
Erklärung Interessenkonflikt öffentliche Auftragsvergabe In Info-Korb legen
Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Ermittlung der Stundensätze (ELER) In Info-Korb legen
Finanzierungsbestätigung Hausbank In Info-Korb legen
Indikatoren - Anlage zum Verwendungsnachweis In Info-Korb legen
Kalkulation der Personalausgaben (ELER) In Info-Korb legen
Liste der bezahlten Rechnungen In Info-Korb legen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise!
Nachweis Veröffentlichungen von Projektergebnissen In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbeschreibung (ELER) In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbesetzung (ELER) In Info-Korb legen
Sachberichtsformular In Info-Korb legen
Stundennachweis Personal (ELER) In Info-Korb legen
Verwendungsnachweis ELER In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen