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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen. Hier geht es zum aktuellen Förderprogramm Gründung Innovativ 2022.
Mit dem Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen Unternehmensideen und die Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen im Land Brandenburg.
Das Ziel des Programms ist:
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften muss mindestens ein/e Gründer/in als geschäftsführende/r Gesellschafter/in mit einem Unternehmensanteil von mindestens 10 Prozent beteiligt sein. Ein Stimmenanteil einer/eines anderen Gesellschafterin/Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht, ist förderschädlich. Die selbstständige Tätigkeit sollte der Haupterwerb sein. Sofern bei Antragstellung die selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausgeübt wird, muss spätestens ein Jahr nach Beginn der Förderung die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb erfolgen.
Der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Land Brandenburg befinden.
Die Unternehmen müssen einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:
Zugelassen sind auch Unternehmen, die den Branchen Holz und Papier zuzuordnen sind oder in folgenden, die Cluster unterstützenden Querschnittsthemen tätig sind:
Was wird gefördert?
Mit dem MWAE-Förderprogramm Gründung innovativ werden investive und nicht-investive Maßnahmen gefördert, die der Erhaltung, der Erweiterung oder der Übernahme eines innovativ ausgerichteten Unternehmens dienen. Dies sind:
Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann durch die ILB erteilt werden, wenn dieser im Antrag begründet wird.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Mit dem Förderprogramm können folgende Investitionen nicht ermöglicht werden:
Wie wird gefördert?
Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 EUR und 100.000 EUR.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können über das Kundenportal der ILB gestellt werden (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).
Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Terminanfragen für eine Erstberatung sind an die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH, Telefon 0331 704457-2930 oder E-Mail startup@wfbb.de, zu richten.
Die ILB kann keine Förderungen gewähren, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Zuschüsse für denselben Zuwendungszweck aus anderen öffentlichen Mitteln gewährt werden oder gewährt worden sind.
Bei Anträgen, die vor Inkrafttreten des Erlasses des MASGF vom 8. Oktober 2019 bei der ILB gestellt worden sind, beträgt der Eigenanteil mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
KMU-Informationsblatt B In Info-Korb legen
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Anlage Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter In Info-Korb legen
Anlage Investitionsgüterliste In Info-Korb legen
Bestätigung Hausbank In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbesetzung In Info-Korb legen
ggf. relevante Anlage zum Mittelabruf
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen