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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00-17.00 Uhr)
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Regionale Lotsendienste und Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt das Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit innovativen Unternehmensideen und die Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen im Land Brandenburg.
Das Ziel des Programms ist:
Veränderung des Fördersatzes in der Richtlinie "Gründung innovativ" zum 8. Oktober 2019
Der Fördersatz wurde von 75 Prozent auf 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben reduziert.
Für die der ILB bereits vorliegenden Anträge, vor dem 08.10.2019, beträgt der Eigenanteil mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Die maximale Zuschusshöhe von 100.000 Euro bleibt unverändert bestehen.
Weitere Einzelheiten sind der Änderung aus den Programminformationen zu entnehmen.
Verlängerung der Richtlinie "Gründung innovativ"
Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Förderung von Neugründungen und Übernahmen innovativer Unternehmen im Land Brandenburg (Gründung innovativ) ist verlängert bis zum 31. Dezember 2020.
Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH. Terminanfragen für eine Erstberatung richten Sie bitte an die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH via Telefon 0331 704457-2930 oder E-Mail startup@wfbb.de.
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können über das Kundenportal der ILB gestellt werden (siehe Online-Antragsstellung).
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm Gründung innovativ unterstützt
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften muss mindestens eine Gründerin oder ein Gründer als geschäftsführender Gesellschafter mit einem Unternehmensanteil von mindestens 10 Prozent beteiligt sein. Ein Stimmenanteil eines anderen Gesellschafters, der Satzungsänderungen ermöglicht, ist förderschädlich. Die selbstständige Tätigkeit sollte der Haupterwerb sein. Sofern bei Antragstellung die selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausgeübt wird, muss spätestens ein Jahr nach Beginn der Förderung die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb erfolgen.
Der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Land Brandenburg befinden.
Die Unternehmen müssen einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:
Zugelassen sind auch Unternehmen, die den Branchen Holz und Papier zuzuordnen sind oder in folgenden, die Cluster unterstützenden Querschnittsthemen tätig sind:
Was wird gefördert?
Mit dem MWAE-Förderprogramm Gründung innovativ werden investive und nicht-investive Maßnahmen gefördert, die der Erhaltung, der Erweiterung oder der Übernahme eines innovativ ausgerichteten Unternehmens dienen. Dies sind:
Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann durch die ILB erteilt werden, wenn dieser im Antrag begründet wird.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Mit dem Förderprogramm können folgende Investitionen nicht ermöglicht werden:
Wie wird gefördert?
Die Maßnahme wird gefördert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 EUR und 100.000 EUR.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können über das Kundenportal der ILB gestellt werden (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).
Voraussetzung für eine formale Antragstellung ist ein gemeinsamer Termin zur Erstberatung mit der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) oder der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Terminanfragen für eine Erstberatung sind an die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH, Telefon 0331 704457-2930 oder E-Mail startup@wfbb.de, zu richten.
Die ILB kann keine Förderungen gewähren, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Zuschüsse für denselben Zuwendungszweck aus anderen öffentlichen Mitteln gewährt werden oder gewährt worden sind.
Bei Anträgen, die vor Inkrafttreten des Erlasses des MASGF vom 8. Oktober 2019 bei der ILB gestellt worden sind, beträgt der Eigenanteil mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Kurzinformation (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 0,24 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (PDF 0,36 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Fachliche Stellungnahme Dritter im EFRE - Bewertungsschema Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (PDF 0,32 MB) In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
KMU-Informationsblatt B (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 (PDF 6,0 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben im Programm Gründung innovativ (PDF 23 kB) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Anlage Bestätigung Steuerberater/Wirtschaftsprüfer (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Anlage Erwerb gebrauchter Wirtschaftsgüter (PDF 1,15 MB) In Info-Korb legen
Anlage Erwerb immaterieller Wirtschaftsgüter (PDF 1,15 MB) In Info-Korb legen
Anlage Investitionsgüterliste (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
Bestätigung Hausbank (PDF 1,18 MB) In Info-Korb legen
Bestätigung Hausbank (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Bestätigung(en) Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer (PDF 7 kB) In Info-Korb legen
ggf. relevante Anlage zum Verwendungsnachweis
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014-2020 Gründung innovativ (PDF 34 kB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Personalausgabenförderung (PDF 1,03 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Personaleinsatz - Stellenbesetzung (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
ggf. relevante Anlage zum Mittelabruf
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste (XLSX 41 kB) In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens (PDF 1,31 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 (XLSM 94 kB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 (XLSM 98 kB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU (PDF 89 kB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU (PDF 59 kB) In Info-Korb legen
Flyer Gründung innovativ (PDF 2,74 MB) In Info-Korb legen
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Informationsblatt Datenschutz (PDF 61 kB) In Info-Korb legen