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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Zuwendungen für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zur Attraktivitätssteigerung der touristischen Betriebsstätten im Land Brandenburg.
Das Ziel des Programms ist die Attraktivitätssteigerung der touristischen Betriebsstätten im Land Brandenburg zur nachhaltig stabilen Erholung der Betriebe über die Corona-Pandemie hinaus.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus den nachfolgenden Bereichen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine zu fördernde Betriebsstätte im Land Brandenburg haben:
Die Definition für "Kleine und mittlere Unternehmen" können Sie dem Anhang 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung entnehmen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zur Attraktivitätssteigerung der touristischen Betriebsstätten im Land Brandenburg, insbesondere
Zuwendungsfähig sind insbesondere:
Das Vorhaben muss u.a. folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen:
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
Ausgenommen von der Förderung sind:
Nicht zuwendungsfähig sind:
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Der Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt bis zu 80 v.H., höchstens 48.000 EUR je Unternehmen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis zum 31. August 2022 (Ausschlussfrist) bei der ILB vor Beginn des Projektes online über das Kundenportal einzureichen.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Allgemeine Nebenbestimmungen EU (ANBest-EU) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt B Information und Kommunikation zum EFRE 2014 - 2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
KMU - Anlage Beteiligungsorganigramm In Info-Korb legen
KMU-Informationsblatt B In Info-Korb legen
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Sicherheitsleistungen In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen In Info-Korb legen
Bestätigung Hausbank In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen