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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00-17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Die Antragstellung beginnt am 31. Januar 2022 über das ILB-Kundenportal.
Ziel des Programms ist die Stärkung der internationalen Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Anbahnung internationaler und grenzüberschreitender Kooperationen und die Öffnung neuer Absatzmärkte im In- und Ausland durch Gemeinschaftsprojekte zur Markterschließung sowie die Vernetzung der Unternehmen zum Ausgleich struktureller Wettbewerbsnachteile durch:
- Gemeinschaftsprojekte auf internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung
- Unternehmensreisen im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Brandenburg
- Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland
- Workshops und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland
- Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen
Neues Förderprogramm: Markterschließungsrichtlinie 2022
Die Antragstellung für die neue Markterschließungsrichtlinie 2022 ist ab dem 31. Januar 2022 über das ILB-Kundenportal möglich.
Wer wird gefördert?
Wirtschaftsnahe nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete und nicht am gewöhnlichen Wirtschaftsleben teilnehmende Institutionen, Verbände oder Branchennetzwerke mit Sitz im Land Brandenburg
Was wird gefördert?
Gefördert werden nach dieser Richtlinie zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen folgende Maßnahmen einzeln oder als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Markterschließung im In- und Ausland:
Digitale oder hybride Formate der aufgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Eine Förderung von Messegesellschaften ist ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung für ein Projekt nach dieser Richtlinie beträgt 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 195.000 Euro, Zuwendungen für Workshops und Informationsveranstaltungen nach Nummer 2.4 sind begrenzt auf maximal 50.000 Euro.
Zuwendungen für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Kontakt- und Kooperationsbörsen sowie Netzwerkveranstaltungen im In- und Ausland nach Nummer 2.3 betragen 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Die förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben werden in der Anlage der Richtlinie konkretisiert.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Der Antrag muss folgende Angaben und Informationen enthalten:
- ein aussagefähiges Gesamtkonzept zur Maßnahme einschließlich einer ausführlichen Darstellung der Einzelmaßnahmen und deren Zielsetzung;
- einen Ausgaben-, Finanzierungs- und Zeitplan (Haushaltsplanentwurf), welcher eine detaillierte und realistische Prognose der zu erwartenden Ausgaben nach Kostenpositionen enthält und die Kostenpositionen in nachweisbare und abrechenbare Meilensteine unterteilt;
- Begründung dieses Kostenplans mit bereits vorliegenden Kostenangeboten/Kostenvoranschlägen, Erfahrungswerten, Marktanalysen und Experteneinschätzungen;
- eine Begründung des Antrags mit Blick auf das besondere gesamtwirtschaftliche Interesse des Landes Brandenburg, außer bei den im Landesmesseplan aufgeführten Maßnahmen.
In dem Antrag ist darzustellen, mit welchen Maßnahmen die unter Nummer 6.5 der Richtlinie benannten Vorgaben erreicht werden sollen:
Bei der Förderung von Vorhaben mit Mitteln aus den Europäischen Strukturfonds sind die bereichsübergreifenden Grundsätze (Nummer 1.4 der Richtlinie) zu berücksichtigen. Daher ist bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen dieser Richtlinie durch die Antragstellenden insbesondere zu prüfen, inwieweit:
- Maßnahmen aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes auch ganz oder teilweise digital durchgeführt werden können,
- bei Messestandbau und Messestandinfrastruktur der Einsatz wiederverwendbarer oder aus Umweltsicht nachhaltiger Wirtschaftsgüter gesteigert werden kann,
- bei der unabdingbaren Nutzung von CO2-intensiven Verkehrsmitteln durch teilnehmende Unternehmen Möglichkeiten zur Verringerung der CO2-Emissionen bestehen, zum Beispiel durch den Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen adäquaten CO2-Kompensation für Flugreisen auf einer von anerkannten Institutionen zertifizierten Plattform oder die Organisation von Gruppenangeboten oder Fahrgemeinschaften für die Anreise zu regionalen Messen,
- bei der Gestaltung von Messeständen und Messestandinfrastruktur die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden können.
Kurzinformation (PDF 46 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 35 kB) In Info-Korb legen
Corporate Design Richtlinien für gemeinsame Maßnahmen der Länder Berlin und Brandenburg (PDF 11,17 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt "Bewirtungsausgaben im Rahmen vorhabenbezogener Veranstaltungen" (FP 2021-2027) (PDF 47 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027 (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Verwendungsnachweis - Bestätigung Corporate Design der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (PDF 1,1 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt (PDF 1,1 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Informationsblatt Datenschutz (PDF 61 kB) In Info-Korb legen