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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm NESUR-KMU unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) über die ILB die nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland im Land Brandenburg.
Ziel des Programms ist die Förderung der unternehmerischen Initiative und der lokalen Beschäftigung von KMU und ihres wirtschaftlichen Umfeldes.
Stopp der Antragsannahme
Aufgrund der besonders hohen Nachfrage nach Fördermitteln aus dem Programm Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR-KMU) sind die Förderbudgets für die Städte vollständig ausgeschöpft. Es können daher ab sofort keine Anträge mehr angenommen werden.
Wer wird gefördert?
Das MIL-Förderprogramm NESUR-KMU fördert kleine und mittlere Unternehmen - KMU (einschließlich freiberuflich Tätige),
Was wird gefördert?
Das MIL-Förderprogramm NESUR-KMU unterstützt Sie bei folgenden Investitionen:
Wer oder was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Ferner sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Grundsätzlich beträgt die Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Zuschüsse werden nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung gewährt. Die Gesamtsumme der einem einzigen Unternehmen gewährten „De-minimis“-Beihilfe darf 200.000 EUR beziehungsweise 100.000 EUR bei Unternehmen, die im Straßentransportsektor tätig sind, bezogen auf einen Zeitraum von drei Kalenderjahren nicht übersteigen. Vor einer Förderung muss das antragstellende Unternehmen der ILB eine vollständige Übersicht über im aktuellen Kalenderjahr und in den vorausgegangenen beiden Kalenderjahren erhaltene und beantragte „De-minimis“-Beihilfen vorlegen.
Der Zuschuss muss mindestens 3.000 EUR betragen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge können ab 1. Juli 2016 vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB eingereicht werden.
Vor Antragstellung muss eine Pflichtberatung bei der jeweils für Wirtschaftsförderung zuständigen Stelle des zentralen Ortes, in dem die KMU ihre Betriebsstätte haben, wahrgenommen werden. Während der Pflichtberatung wird eine Bestätigung über die Pflichtberatung gemäß Pkt. 8.6 der Richtlinie ausgestellt. Diese Bestätigung ist Bestandteil des Antrages.
Für Baumaßnahmen, bei denen die Summe aller Zuwendungen mehr als 150.000 EUR beträgt, führt die bautechnische Dienststelle des zentralen Ortes eine baufachliche Prüfung durch.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Zuwendungsvorraussetzungen:
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Zuordnung der zentralen Orte zu den Lead-Partnern - NESUR-KMU In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
KMU-Informationsblatt B In Info-Korb legen
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag-Beschreibung und Begründung der Maßnahme In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag-Bestätigung der für Wirtschaftsförderung zuständigen Stelle des zentralen Ortes In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag-Ergebnis der Prüfung der beantragten Baumaßnahme durch die bautechnische Dienststelle des zentralen Ortes In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag-Erwerb immaterieller oder gebrauchter Wirtschaftsgüter In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag-Grundstücks- und Immobilienerwerb In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag-Investitionsgüterliste In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Bestätigung Hausbank In Info-Korb legen
Bestätigung Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer In Info-Korb legen
ggf. relevante Anlage zum Verwendungsnachweis
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
Teil 2 Verwendungsnachweis
Teil 1 Antrag
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Belegliste In Info-Korb legen
für Papieranträge für ausgewählte Förderprogramme
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen