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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Tel.: 0331 660 - 1786
Ihre Ansprechpartner zum Thema RENplus
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm RENplus 2014 - 2020 unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg.
Das Ziel des Programms ist die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Senkung von CO2-Emissionen. Hierzu werden Zuwendungen für Vorhaben gewährt, die eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Nutzung von Erneuerbaren Energien zum Ziel haben oder erwarten lassen. Insbesondere folgende Maßnahmen gefördert:
Förderbudgets derzeit ausgeschöpft
Aufgrund der besonders hohen Nachfrage nach Fördermitteln aus dem Programm RENplus 2014 - 2020 sind die Förderbudgets derzeit ausgeschöpft. Es können daher ab dem 1. Juli 2021 keine Anträge mehr angenommen werden.
Information zur Antragsbearbeitung und zur Frist für die Umsetzung
Die Nachfrage nach Zuschüssen aus dem Förderprogramm RENplus 2014-2020 ist weiterhin hoch. Aktuell konzentriert sich die Bearbeitung nur auf Anträge, die zum 14.08.2020 mit vollständigen und prüffähigen Unterlagen bei uns vorlagen. Derzeit gehen wir davon aus, dass noch im 2. Quartal 2021 mit den Prüfungen der Anträge ab dem 15.08.2020 begonnen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Fördermaßnahmen der Förderperiode 2014-2020 bis zum 30.06.2022 umgesetzt sein müssen. Eine Maßnahme ist umgesetzt, wenn die von ihr umfassten Waren und Leistungen vollständig geliefert bzw. erbracht wurden und genutzt werden können. Die finale Abrechnung der Fördermaßnahmen gegenüber der ILB erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Umsetzung der Maßnahme. Die Festlegung der Zeiträume und Fristen wird bei positiver Antragsprüfung in Abhängigkeit von den Antragsangaben im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Verlängerung der Richtlinien
Mit Veröffentlichung der geänderten Richtlinien im Amtsblatt für Brandenburg ist eine Verlängerung der Geltungsdauer der Richtlinien bis zum 31.12.2022 in Kraft getreten. Somit können auch im neuen Jahr 2021 Anträge zur Senkung der CO2-Emissionen gestellt werden.
Honorarodnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm RENplus 2014-2020 unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm RENplus 2014-2020 unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Investive Maßnahmen für wirtschaftlichen und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
In unseren programmbezogenen Merkblättern (zu finden unter "Konditionen, Formulare und Dokumente") finden Sie Angaben zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Nicht investive Maßnahmen
für wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
für wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
Eine abschließende Aufzählung finden Sie in Ziffer 2 der Richtlinien.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Ausgaben:
Weitere Details finden Sie in Ziffer 5.5 der Richtlinien.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Bei der Höhe der Zuwendung wird danach unterschieden, ob in Bezug auf die Maßnahme eine wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt:
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelunternehmen undPersonengesellschaften mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Bezug auf die Maßnahme
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind
Geltungsdauer
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 01. Januar 2018 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2022.
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:
Zu allen genannten Punkten finden Sie Informationen in den programmbezogenen Merkblättern. Außerdem sind die Themen zum Großteil auch Inhalt der Vorabberatung.
Bei investiven Vorhaben deren voraussichtliche Gesamtausgaben 75.000 EUR übersteigen, empfehlen wir eine Vorabberatung vor Antragstellung.
Hierfür reichen Sie bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vorab per E-Mail eine Projektskizze ein. Diese soll eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme(n), ggf. technische Kennzahlen sowie Angaben zum Antragsteller enthalten. Wir verweisen außerdem auf unsere "Checkliste", diese finden Sie in den Programminformationen unter dem Punkt "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Im Rahmen der Vorabberatung wird keine Vorauswahl für zu fördernde Projekte und keine Entscheidung über eine Förderung getroffen. Ziel ist die optimale Vorbereitung Ihres Antrags und Verbesserung der Aussicht auf eine positive Förderentscheidung.
Bei der Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir beantworten nicht nur Detailfragen. Wir unterstützen Sie gern bei formalen Aspekten der Antragstellung.
Anlage zur Richtlinie - nicht wirtschaftlich Tätige - Ziffer 5.6 Höhe der Zuwendung In Info-Korb legen
Anlage zur Richtlinie - wirtschaftlich Tätige - Ziffer 5.6 Höhe der Zuwendung In Info-Korb legen
Checkliste vor Antragstellung In Info-Korb legen
Förderaufruf Ladeinfrastruktur 2018 In Info-Korb legen
Förderaufruf vom 03.09.2018 - 29.10.2018
Richtlinie - nicht wirtschaftlich Tätige In Info-Korb legen
Richtlinie - wirtschaftlich Tätige In Info-Korb legen
Zweiter Förderaufruf RENplus 2014-2020 Ladeinfrastruktur In Info-Korb legen
Förderaufruf vom 5. Juni 2020 bis einschließlich 31.Oktober 2020
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt Weiterleitung von Zuwendungen an Dritte In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Information zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in technischen Prozessabläufen In Info-Korb legen
Information zur Förderung von Energierückgewinnung In Info-Korb legen
Information zur Förderung von Stromspeichersystemen In Info-Korb legen
KMU-Informationsblatt B In Info-Korb legen
Leitfaden Fördermittel abrufen In Info-Korb legen
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Projektauswahlkriterien_RENplus 2014 - 2020 In Info-Korb legen
Datenblatt Energieverbrauchskennwerte In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
EU-Leitlinien für Finanzkorrekturen bei Vergabeverstößen In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen