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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mit dem Förderprogramm RENplus 2014 - 2020 unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg.
Das Ziel des Programms ist die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Senkung von CO2-Emissionen. Hierzu werden Zuwendungen für Vorhaben gewährt, die eine Steigerung der Energieeffizienz sowie die Nutzung von Erneuerbaren Energien zum Ziel haben oder erwarten lassen. Insbesondere folgende Maßnahmen gefördert:
Entsprechend dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das sich an den Vorgaben der „Europäischen Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamteffizienz von Gebäuden“ orientiert, sind neue Gebäude, die von der öffentlichen Hand als Eigentümer genutzt werden, ab 2019 im Niedrigstenergiestandard zu errichten.
Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe ist eine Förderung des Fördertatbestandes 2.1 d „Investitionen in die Neuerrichtung öffentlicher Nichtwohngebäude im Passivhausstandard“ für Organisationen mit einer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit seit dem 01.01.2019 nicht mehr möglich.
Mit Veröffentlichung der geänderten Richtlinien im Amtsblatt für Brandenburg ist eine Verlängerung der Geltungsdauer der Richtlinien bis zum 31.12.2022 in Kraft getreten. Somit können auch im neuen Jahr 2021 Anträge zur Senkung der CO2-Emissionen gestellt werden.
Die Nachfrage an Zuschüssen für Energieeffizienzmaßnahmen im Förderprogramm RENplus 2014-2020 ist auch in diesem Jahr hoch. Mit Stand vom 30.06.2020 hat die ILB allein im Jahr 2020 78 Neuanträge mit einem beantragten Zuschussvolumen von 14,4 Mio. EUR erhalten. Die Entscheidung in 2020 über die vorliegenden Förderanträge - mit Ausnahme der Förderanträge aus dem Förderaufruf für die Ladeinfrastruktur - setzt voraus, dass bis spätestens 14.08.2020 die Anträge mit vollständigen und prüffähigen Unterlagen in der ILB vorliegen. Bei später eingehenden Anträgen bzw. ergänzenden Antragsunterlagen kann nicht sichergestellt werden, dass diese Anträge in 2020 prioritär bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass die geplanten Maßnahmen bis zum 30.06.2022 umgesetzt sein müssen.
Für die Anträge aus dem Förderaufruf zur Ladeinfrastruktur gelten die im Förderaufruf genannten Fristen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Mit Veröffentlichung der geänderten Richtlinien im Amtsblatt für Brandenburg vom 29.08.2018 entfällt die obligatorische Vorabberatung ab einem voraussichtlichen Investitionsvolumen in Höhe von 75.000 EUR.
Im Interesse eines zügigen Antragsverfahrens empfehlen wir Ihnen dennoch, einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.
Vom 3. September bis spätestens 29. Oktober 2018 können bei der ILB Anträge auf Förderung von Ladeinsfrastruktur gestellt werden. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem beim Wirtschaftministerium und der ILB veröffentlichten Anlage Förderauffruf Ladeinfrastruktur.
Zur leichteren Orientierung für die Antragsteller gibt es ab 2018 jeweils eine Richtlinie für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme wirtschaftlich tätig sind (hier gilt das europäische Beihilferecht, insofern sind die Regelungen umfangreicher) sowie für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme nicht wirtschaftlich tätig sind (hier gilt das europäische Beihilferecht nicht).
Die neuen Richtlinien des MWAE zur Förderung von Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen wurden am 27. Dezember 2017 veröffentlicht und sind zum 01. Januar 2018 in Kraft getreten.
Der Maßnahmenkatalog ist um weitere Fördertatbestände (z.B. Erneuerbare Energien und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge) ergänzt worden. Organisationen, die im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme wirtschaftlich tätig sind, haben die Möglichkeit die beihilferechtliche Einordnung selbst zu wählen. Es besteht die Auswahlmöglichkeit zwischen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-minimis-Verordnung. Hierzu beraten wir Sie gern!
Für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme nicht wirtschaftlich tätig sind, beträgt der Fördersatz einheitlich für alle Fördertatbestände 80 Prozent.
Für Vorhaben, deren voraussichtliches Investitionsvolumen 75.000 EUR übersteigt, empfehlen wir eine fachliche Vorabberatung. Nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf:
Investitionsbank des Landes Brandenburg Telefon: 0331 660 - 1786 Email: energie-netzwerke@ilb.de
Zu einem Großteil der einzelnen Fördertatbestände werden Merkblätter sukzessive veröffentlicht, die wichtige Details der Förderung regeln. Sie finden diese unter den Programminformationen unter dem Punkt "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Anträge können ab sofort über das Kundenportal gestellt werden (siehe Onlineantragstellung).
Das MWAE-Förderprogramm RENplus 2014-2020 unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Das MWAE-Förderprogramm RENplus 2014-2020 unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Investive Maßnahmen für wirtschaftlichen und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
In unseren programmbezogenen Merkblättern (zu finden unter "Konditionen, Formulare und Dokumente") finden Sie Angaben zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Nicht investive Maßnahmen
für wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
für wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
Eine abschließende Aufzählung finden Sie in Ziffer 2 der Richtlinien.
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Ausgaben:
Weitere Details finden Sie in Ziffer 5.5 der Richtlinien.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Bei der Höhe der Zuwendung wird danach unterschieden, ob in Bezug auf die Maßnahme eine wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt:
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelunternehmen undPersonengesellschaften mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Bezug auf die Maßnahme
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 01. Januar 2018 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2022.
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:
Zu allen genannten Punkten finden Sie Informationen in den programmbezogenen Merkblättern. Außerdem sind die Themen zum Großteil auch Inhalt der Vorabberatung.
Bei investiven Vorhaben deren voraussichtliche Gesamtausgaben 75.000 EUR übersteigen, empfehlen wir eine Vorabberatung vor Antragstellung.
Hierfür reichen Sie bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vorab per E-Mail eine Projektskizze ein. Diese soll eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme(n), ggf. technische Kennzahlen sowie Angaben zum Antragsteller enthalten. Wir verweisen außerdem auf unsere "Checkliste", diese finden Sie in den Programminformationen unter dem Punkt "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Im Rahmen der Vorabberatung wird keine Vorauswahl für zu fördernde Projekte und keine Entscheidung über eine Förderung getroffen. Ziel ist die optimale Vorbereitung Ihres Antrags und Verbesserung der Aussicht auf eine positive Förderentscheidung.
Bei der Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir beantworten nicht nur Detailfragen. Wir unterstützen Sie gern bei formalen Aspekten der Antragstellung.
Anlage zur Richtlinie - nicht wirtschaftlich Tätige - Ziffer 5.6 Höhe der Zuwendung (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Anlage zur Richtlinie - wirtschaftlich Tätige - Ziffer 5.6 Höhe der Zuwendung (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
Checkliste vor Antragstellung (PDF 1,22 MB) In Info-Korb legen
Förderaufruf Ladeinfrastruktur 2018 (PDF 0,27 MB) In Info-Korb legen
Förderaufruf vom 03.09.2018 - 29.10.2018
Richtlinie - nicht wirtschaftlich Tätige (PDF 0,24 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie - wirtschaftlich Tätige (PDF 0,24 MB) In Info-Korb legen
Zweiter Förderaufruf RENplus 2014-2020 Ladeinfrastruktur (PDF 0,13 MB) In Info-Korb legen
Förderaufruf vom 5. Juni 2020 bis einschließlich 31.Oktober 2020
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte (PDF 0,2 MB) In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt Weiterleitung von Zuwendungen an Dritte (PDF 54 kB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (PDF 0,36 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Information zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in technischen Prozessabläufen (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Information zur Förderung von Energierückgewinnung (PDF 89 kB) In Info-Korb legen
Information zur Förderung von Stromspeichersystemen (PDF 86 kB) In Info-Korb legen
Leitfaden Fördermittel abrufen (PDF 1,51 MB) In Info-Korb legen
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 (PDF 3,4 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF 34 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Projektauswahlkriterien_RENplus 2014 - 2020 (PDF 51 kB) In Info-Korb legen
Übersicht Förderkonditionen RENplus 2014-2020 Ladeinfrastruktur (PDF 86 kB) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Datenblatt Energieverbrauchskennwerte (PDF 1,15 MB) In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag (XLS 0,15 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
KMU-Informationsblatt B (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt (PDF 1,1 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
EU-Leitlinien für Finanzkorrekturen bei Vergabeverstößen (PDF 0,36 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht (XLSM 94 kB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Beschaffungsübersicht (XLSM 98 kB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU (PDF 59 kB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
Nutzen Sie hierfür auch unseren
Benutzerleitfaden
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Tel.: 0331 660 - 1786
Ihre Ansprechpartner zum Thema RENplus