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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Benutzerleitfaden
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Stärkung des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers und bei Maßnahmen des Clustermanagements.
Ziel des Förderprogramms ist es, die Umsetzung der gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg, ergänzt um die spezifischen Cluster in Brandenburg (innoBB plus) mit den entsprechenden Masterplänen voranzutreiben.
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm unterstützt Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Technologiepolitik des Landes umsetzen.
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Es werden folgende Ausgaben gefördert:
Bei den Wissens- und Technologietransferstellen gemäß Ziffer 5.2.2 a der Richtlinie sind nur Ausgaben für Personal und indirekte Ausgaben (Pauschalsatz in Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben) zuwendungsfähig.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden als Projektförderung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben wie folgt gewährt:
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsentwürfe zur Förderung von Wissens- und Technologietransferstellen sowie für die sonstigen Vorhaben sind vor Einreichung bei der ILB mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH fachlich abzustimmen. Die Anträge zum Förderprogramm reichen Sie bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH und die ILB unterstützen Sie auch bei der Antragstellung.
Die Projekte müssen grundsätzlich die im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie (InnoBB plus) definierte Cluster adressieren.
Der Durchführungszeitraum soll 36 Monate nicht überschreiten.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, mit anderen Forschungseinrichtungen, den relevanten Clustermanagements und der koordinierenden Stellen der WFBB zusammenzuarbeiten.
Richtlinie In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Projektauswahlkriterien In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
EU-Leitlinien für Finanzkorrekturen bei Vergabeverstößen In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen