Wer wird gefördert?
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Bildungsmaßnahmen sind
Was wird gefördert?
1. Erstausbildung zur Herstellung von Chancengleichheit junger männlicher Inhaftierter beim Zugang zum Arbeitsmarkt nach der Entlassung
2. Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen männlicher und weiblicher Inhaftierter nach der Haftentlassung
3. Maßnahmen zur beruflichen Förderung oder beruflichen Vorbereitung durch Vermittlung praktischer Fertigkeiten u. fachtheoretischer Grundkenntnisse zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der Vermittlungschancen erwachsener Inhaftierter nach der Haftentlassung oder zur Vorbereitung von jungen Inhaftierten auf eine berufliche Erstausbildung
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Die Förderung für Maßnahmen der Erstausbildung unter 1. beträgt bis zu 7,00 Euro je Teilnehmerstunde. Die Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung unter 2. und der Berufsvorbereitung unter 3. werden mit bis zu 6,50 Euro je Teilnehmerstunde gefördert.