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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (MdJ)
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium der Justiz (MdJ) über die ILB inhaftierte Jugendliche und Erwachsene durch Erstausbildungen und vorberufliche Qualifizierungsmaßnahmen, um die Arbeits- und Ausbildungschancen nach ihrer Haftentlassung zu verbessern.
Wir unterstützen Projekte, die die Arbeits- und Ausbildungschancen für inhaftierte Jugendliche und Erwachsene verbessern. Dies soll durch eine leistungsdifferenzierte und den zielgruppenspezifischen Besonderheiten angepasste berufliche Qualifizierung gegebenenfalls in Verbindung mit lebenspraktischen Lernübungen und der Vermittlung von sozialen Alltagskompetenzen erreicht werden.
Wer wird gefördert?
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Bildungsmaßnahmen sind
Was wird gefördert?
1. Erstausbildung zur Herstellung von Chancengleichheit junger männlicher Inhaftierter beim Zugang zum Arbeitsmarkt nach der Entlassung
2. Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen männlicher und weiblicher Inhaftierter nach der Haftentlassung
3. Maßnahmen zur beruflichen Förderung oder beruflichen Vorbereitung durch Vermittlung praktischer Fertigkeiten u. fachtheoretischer Grundkenntnisse zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der Vermittlungschancen erwachsener Inhaftierter nach der Haftentlassung oder zur Vorbereitung von jungen Inhaftierten auf eine berufliche Erstausbildung
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Die Förderung für Maßnahmen der Erstausbildung unter 1. beträgt bis zu 7,00 Euro je Teilnehmerstunde. Die Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung unter 2. und der Berufsvorbereitung unter 3. werden mit bis zu 6,50 Euro je Teilnehmerstunde gefördert.
Wie ist das Antragsverfahren?
Vom 1. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021 nehmen wir Ihre Anträge über das Kundenportal entgegen.Die Maßnahmen können am 1. April 2021 beginnen und werden bis 30. Juni 2022 gefördert.
Der Antragsteller hat ein Konzept gemäß Anlage zur Richtlinie zu erstellen und mit dem Antrag einzureichen. Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des Ministeriums der Justiz.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 1. November 2020 in Kraft und am 31. Juni 2022 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Die in der Richtlinie festgelegten Zuwendungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Richtlinie 2016 - 2017 In Info-Korb legen
Richtlinie 2017-2019 In Info-Korb legen
Richtlinie 2019 - 2021 In Info-Korb legen
Richtlinie 2020-2022 In Info-Korb legen
Richtlinie 2021 - 2022 In Info-Korb legen
Allgemeine Nebenbestimmungen P (ANBest-P) In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärungen für Teilnehmende In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erstausbildung u. vorberufl. Qualifizierungsmaßnahmen im Justizvollzug In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen