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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel, den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg zu unterstützen.
Das Förderprogramm ist ausgelaufen, hier gelangen Sie zum neuen Weiterbildungsprogramm 2020-2022 .
Die kontinuierliche Beteiligung an beruflicher Weiterbildung, insbesondere von bildungsbenachteiligten und älteren Beschäftigten, soll erhöht werden. Die Richtlinie verfolgt einen integrierten Ansatz von betrieblicher und individueller Kompetenzentwicklung.
Wer wird gefördert?
1.) Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen)
2.) Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von § 12 Abgabenordnung unterhalten, und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten.
3.) rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg
4.) öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg
Was wird gefördert?
Wer oder was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Wie wird gefördert?
Eine Förderung für die genannten Förderelemente kann einmal pro Kalenderjaht erfolgen. Es werden nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die bis zum 31. Dezember 2021 beendet sind.
Bagatellgrenzen und Förderhöchstsätze entnehmen Sie bitte dem Richtlinientext.
Für Förderungen zur Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung (Pkt. II.5 der Richtlinie) ist vor Antragstellung die Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH, Koordination für Ansiedlung und Erweiterung bei den Regionalbüros für Fachkräftesicherung, zu kontaktieren.
Anträge nach Nummer II.6 der Richtlinie zur Entwicklung von innovativen, modellhaften Weiterbildungskonzepten können zu zwei Stichtagen pro Kalenderjahr eingereicht werden. Die Bekanntmachung der Stichtage erfolgt über das Internetportal der ILB (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).
Wie ist das Antragsverfahren?
Eine Antragstellung ist in diesem Förderprogramm nicht mehr möglich.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Hinweis: Es werden nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die bis zum 31. Dezember 2021 beendet sind.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Merkblatt Hinweis zur Richtlinie In Info-Korb legen
Merkblatt Hinweise zur Richtlinie vom 29.05.2015 In Info-Korb legen
gültig bis 31.03.2017
Merkblatt Hinweise zur Richtlinie vom 30.03.2017 In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Thematischer Aufruf für "Innovative, modellhafte Weiterbildungskonzepte" In Info-Korb legen
Für Richtlinienelement II.6)
Zusatzinformation zur Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Ausfüllhinweise für die Belegliste In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen im Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärung zur Aufstiegsfortbildung - Bildungsscheck In Info-Korb legen
Anlage entsprechend Punkt II.1 der Richtlinie
Freistellungserklärung des Arbeitgebers In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Teilnahmebestätigung für eine Person sowie Freistellungserklärung des Arbeitgebers und der/des Beschäftigten In Info-Korb legen
entsprechend Punkt II.5 der Weiterbildungs-RL
einzureichen zur 1. Auszahlung
Teilnehmerliste zum Qualifizierungsplan In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
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Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen