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Mit dem Förderprogramm verfolgte das Ministerium für für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel, den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg zu unterstützen.
Fördernehmer | - Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen) - Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von § 12 Abgabenordnung - rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg - öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg |
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Förderthemen | Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten sowie die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen. |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds (ESF) |
Die kontinuierliche Beteiligung an beruflicher Weiterbildung, insbesondere von bildungsbenachteiligten und älteren Beschäftigten, soll erhöht werden. Die Richtlinie verfolgt einen integrierten Ansatz von betrieblicher und individueller Kompetenzentwicklung.
Wer wird gefördert?
1.) Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen)
2.) Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von § 12 Abgabenordnung unterhalten, und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten.
3.) rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg
4.) öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg
Was wird gefördert?
Wer oder was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Wie wird gefördert?
Eine Förderung für die genannten Förderelemente kann einmal pro Kalenderjaht erfolgen. Es werden nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die bis zum 31. Dezember 2021 beendet sind.
Bagatellgrenzen und Förderhöchstsätze entnehmen Sie bitte dem Richtlinientext.
Für Förderungen zur Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung (Pkt. II.5 der Richtlinie) ist vor Antragstellung die Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH, Koordination für Ansiedlung und Erweiterung bei den Regionalbüros für Fachkräftesicherung, zu kontaktieren.
Anträge nach Nummer II.6 der Richtlinie zur Entwicklung von innovativen, modellhaften Weiterbildungskonzepten können zu zwei Stichtagen pro Kalenderjahr eingereicht werden. Die Bekanntmachung der Stichtage erfolgt über das Internetportal der ILB (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).
Wie ist das Antragsverfahren?
Eine Antragstellung ist in diesem Förderprogramm nicht mehr möglich.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Hinweis: Es werden nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die bis zum 31. Dezember 2021 beendet sind.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Merkblatt Hinweise zur Richtlinie vom 29.05.2015
gültig bis 31.03.2017
Stand: 05/2016gültig bis 31.03.2017
Stand: 05/2015Thematischer Aufruf für "Innovative, modellhafte Weiterbildungskonzepte"
Für Richtlinienelement II.6)
Stand: 02/2018Zusatzinformation zur Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 04/2019ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring)
Stand: 06/2019ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Stand: 03/2015ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben
Stand: 11/2020ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung
Stand: 03/2015Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020
Stand: 03/2015Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Stand: 05/2019Merkblatt Pauschalen im Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
Stand: 08/2018Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020
Stand: 02/2019Erklärung zur Aufstiegsfortbildung - Bildungsscheck
Anlage entsprechend Punkt II.1 der Richtlinie
Stand: 11/2018Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch)
Stand: 05/2021Personaleinsatz/Stellenbeschreibung
Anlage zum Antrag
Stand: 10/2015Teilnahmebestätigung für eine Person sowie Freistellungserklärung des Arbeitgebers und der/des Beschäftigten
entsprechend Punkt II.5 der Weiterbildungs-RL
einzureichen zur 1. Auszahlung
Stand: 08/2018für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 02/2020Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020