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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Entwicklung, Erprobung und Qualitätsverbesserung neuer Ideen für die Brandenburger Beschäftigungspolitik.
Mit dem Programm „Förderung sozialer Innovationen im Land Brandenburg“ wird die Entwicklung und Erprobung neuer Ideen für die Brandenburger Beschäftigungspolitik angestrebt, mit dem Ziel die Qualität dieser zu verbessern. Dabei sollen neue Lösungsideen auf ihre Umsetzbarkeit und Wirksamkeit hin getestet und somit das Instrumentarium des Landes gezielt weiterentwickelt werden. Die Innovationen können im Rahmen von Entwicklungs- oder Modellprojekten umgesetzt werden.
Entwicklungsprojekte zielen auf die Findung wirksamerer Lösungen für beschäftigungspolitische Probleme ab, in dem innovative Projekte konzipiert und vorbereitet werden. Der Maßnahmenzeitraum umfasst maximal sechs Monate und es soll mindestens ein Partner aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat eingebunden werden.
Im Rahmen der Modellprojekte sollen innovative Konzepte erprobt werden. Der Maßnahmenzeitraum umfasst hier maximal 24 Monate und die Beteiligung eines transnationalen Kooperationspartner ist möglich.
Wer wird gefördert?
natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften unabhängig von ihrer Rechtsform
Was wird gefördert?
Entwicklungs- und Modellprojekte die mindestens eine der folgenden sozialen Innovationen beinhalten:
Wie wird gefördert?
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Vollfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Wie ist das Antragsverfahren?
Es können keine Anträge mehr in dem Förderprogramm gestellt werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie ist am 30. Juni 2022 außer Kraft getreten.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660 2200.
Anlage zur Richtlinie In Info-Korb legen
Aufruf zur Antragstellung für Modellprojekte (Richtlinie Punkt 2.2) In Info-Korb legen
Kurzinfo In Info-Korb legen
Merkblatt zur Richtlinie In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt Kriterien für den Sachbericht Entwicklungsprojekte In Info-Korb legen
Merkblatt Kriterien für den Sachbericht Modellprojekte In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Raster Projektbeschreibung und Ergebnisse In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen