Wer wird gefördert?
natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften unabhängig von ihrer Rechtsform
Was wird gefördert?
Entwicklungs- und Modellprojekte die mindestens eine der folgenden sozialen Innovationen beinhalten:
-
Programminnovationen (beschäftigungspolitische Maßnahmen mit neuen Zielen und Inhalten),
-
Verfahrensinnovationen (Veränderungen methodischer Komponenten bei der Durchführung einer Maßnahme) oder
-
Strukturinnovationen (Änderungen in Organisationsstrukturen bei der Entwicklung und Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen).
Wie wird gefördert?
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Vollfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
-
bei Entwicklungsprojekten pauschalierte Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers auf der Grundlage einer detaillierten Antragskalkulation
-
bei Modellprojekten
-
die direkten Personalausgaben des Zuwendungsempfängers
-
die restlichen Ausgaben die über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen werden