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Mit dem Förderprogramm verfolgen das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die ILB das Ziel, die betriebliche Ausbildungsbasis zu stabilisieren und die Ausbildungsqualität in Brandenburger Betrieben zu erhöhen.
Fördernehmer | Kammern, Bildungsträger, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts |
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Förderthemen | Allgemeine Verbundausbildung, Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk, Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft, Gutes Lernen im Betrieb. |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds (ESF), Land Brandenburg |
Ziel des Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbund ist es, Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben zu ermöglichen. Um die Attraktivität der dualen Ausbildung zu erhöhen und somit ein leistungsfähiges Ausbildungssystem zu gewährleisten, werden Maßnahmen durch das Land gefördert, die dazu dienen, die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu stärken, die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu verbessern und die Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in die Ausbildung zu steigern. Mit der qualitativen Verbesserung des Ausbildungssystems sollen vorzeitige Abbrüche verhindert werden.
Wer wird gefördert?
Allgemeine Verbundausbildung
Antragsteller können Betriebe (Verbundbetrieb(e)), Bildungsträger, Ausbildungsstätten der Kammern beziehungsweise der Kreishandwerkerschaften sowie andere die Verbundausbildung organisierende juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sein.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk
Zuwendungsempfänger sind die nach dem BBiG und der HwO für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung zuständigen Handwerkskammern im Land Brandenburg.
Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft
Zur Antragstellung für Überbetriebliche Lehrgänge sind berufsständische Verbände, anerkannte Stätten der überbetrieblichen Ausbildung (Bildungsträger) und das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) berechtigt. Netzwerkanträge können von berufsständischen Verbänden oder andere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften gestellt werden.
Gutes Lernen im Betrieb
Zuwendungsempfänger der Förderung sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern des Landes Brandenburg sowie die kammereigenen Einrichtungen und Bildungsträger.
Was wird gefördert?
Allgemeine Verbundausbildung
Gefördert wird die Durchführung von Ausbildungsabschnitten bei einem Verbundpartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebes. Weiterhin wird die Vermittlung von Zusatzqualifikationen sowie die Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung gefördert. Die Zusatzqualifikationen und fachspezifischen Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung sind bedarfsorientiert und modular strukturiert im Rahmen der Regelausbildung bei dem den Ausbildungsvertrag abschließenden Betrieb oder bei einem Verbundpartner durchzuführen. Ebenfalls förderfähig sind Servicestellen, die die Integration von Jugendlichen in die Ausbildung verbessern sollen und diese damit in der Region halten. Servicestellen unterstützen ergänzend die Inanspruchnahme von Verbundausbildungen sowie Partnerschaften zwischen Betrieben.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk
Mit dem Förderangebot soll die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung unterstützt werden. Gefördert werden:
Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft
Die Überbetriebliche Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft soll zur Verbesserung der Qualität der betrieblichen Ausbildung in den landwirtschaftlichen Berufen beitragen. Ausbildungsbetriebe sollen motiviert werden, sich weiter oder wieder an der dualen Ausbildung zu beteiligen. Ziele der Förderung sind die Sicherung und Verbesserung der Qualität der betrieblichen Ausbildung im Agrarbereich.
Außerdem sollen Ausbildungsnetzwerke gefördert werden. Netzwerke tragen durch die regionale Kooperation von Ausbildungsbetrieben zur Verbesserung der Qualität der Berufsausbildung in der Landwirtschaft bei. Die Art des Zusammenschlusses sowie der Inhalt der Maßnahmen werden eng am aktuellen Bedarf der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden ausgerichtet. Gefördert wird der Koordinierungsaufwand in Ausbildungsnetzwerken.
Gutes Lernen im Betrieb
Das „Gute Lernen im Betrieb“ soll die Lernbedingungen und Lernprozesse in den Ausbildungsbetrieben im Rahmen der staatlich organisierten qualifizierenden Erstausbildung verbessern und somit zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen sowie zur Steigerung des Ausbildungserfolgs beitragen. Gefördert werden Erfahrungsaustausche für ausbildendes Personal in den Unternehmen sowie für Auszubildende.
Wie wird gefördert?
Allgemeine Verbundausbildung
Förderfähig sind die Personal- und Sachausgaben, die bei der Durchführung der Module entstehen. Die förderfähigen Gesamtausgaben für Verbundausbildung, Zusatzqualifikation / Schlüsselkompetenzen und Prüfungsvorbereitung werden mit einer auf die Ausgaben für eine Standardeinheit bezogenen Pauschale nach Artikel 67 Absatz 1 Buchtstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 bemessen. Pro Lehrgangstag und Auszubildenden betragen sie für:
Die förderfähigen Gesamtausgaben für die Servicestellen Verbundausbildung werden mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80.000 Euro pro Jahr über eine Laufzeit von zwei Jahren gefördert. Alle neben den direkten Personalausgaben entstehenden restlichen Ausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von 35 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen.
Die Bewilligung einer Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk
Förderfähige Standardeinheitskosten sind die anerkannten Lehrgangskosten der bundeseinheitlich vom HPI Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) Hannover für jeden einzelnen Kurstyp ermittelten und vom Bund und/oder vom Land Brandenburg anerkannten Kostensätze pro Auszubildenden sowie die mit einem Lehrgang verbundene Internatsunterbringung. Zuschüsse können in folgender Höhe gewährt werden:
Eine Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.
Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft
Im Rahmen der Förderung von überbetrieblichen Lehrgängen wird die Teilnahme aller Auszubildenden in den in der Richtlinie genannten Berufen an Lehrgängen gefördert, die nach Inhalt, Umfang und Stätte der überbetrieblichen Ausbildung vom Berufsbildungsausschuss für Berufe der Land- und Hauswirtschaft bestätigt sind. Bemessungsgrundlage der Förderung:
Ein gefördertes Ausbildungsnetzwerk muss zum Zeitpunkt der Antragstellung aus mindestens zehn anerkannten Ausbildungsbetrieben bestehen, von denen mindestens acht aktiv sind, d.h. in denen mindestens ein registriertes Ausbildungsverhältnis besteht. Förderfähig sind die Personal- und Sachausgaben. Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die direkten Personalausgaben und für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 in Höhe von 27 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben nach Buchstabe a). In der Pauschale sind alle verbleibenden projektbezogenen Ausgaben enthalten.
Neu gebildete Netzwerke können mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bereits bestehende Netzwerke mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent gefördert werden. Die Förderdauer ist für neu gebildete Netzwerke auf höchstens 12 Monate beschränkt. Danach können weitere Antragstellungen für jeweils bis zu 24 Monate erfolgen. Dies gilt ebenfalls für bereits bestehende Netzwerke. In jedem Fall liegt die maximale Zuschusshöhe je Förderung bei 100.000 Euro.
Die Bewilligung einer Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.
Gutes Lernen im Betrieb
Gefördert werden:
Entsprechend den formulierten Anforderungen ist für die beim Zuwendungsempfänger entstehenden Personalausgaben eine Vergütung in Anlehnung an die Entgeltgruppe nach TV-L E 10 mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von bis zu 50 Prozent anzusetzen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage pauschalierter Ausgaben je durchgeführten Workshop nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt insgesamt 50.000 Euro je Zuwendungsempfänger und Ausbildungsjahr.
Wie ist das Antragsverfahren?
Allgemeine Verbundausbildung
Eine Antragstellung für die Allgemeine Verbundausbildung (Module „Verbundausbildung“, „Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen" und „Prüfungsvorbereitung") kann online über das ILB-Kundenportal erfolgen. Parallel dazu ist der unterschriebene Teil B einzureichen. Die Anträge einschließlich der erforderlichen Anlagen sind mindestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen.
Anträge auf Förderung für das Modul „Servicestellen Verbundausbildung" wurden zwischen dem 18. Juli bis 03. August 2018 angenommen.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk
Die Antragstellung erfolgt in Form eines Sammelantrages je Handwerkskammer für ein Kalenderjahr. Die Anträge sind bis zum 01. November des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen. Das Antragsformular erhalten Sie auf Nachfrage von der ILB.
Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft
Anträge können ab dem 01. Januar 2019 laufend gestellt werden. Dazu finden Sie unter Konditionen, Formulare, Dokumente ausfüllbare pdf-Formulare.
Anträge für Überbetriebliche Lehrgänge müssen mindestens vier Wochen vor geplantem Beginn eingereicht werden. Netzwerkanträge müssen mindestens sechs Wochen vor Maßnahmebeginn vorliegen.
Gutes Lernen im Betrieb
Die Anträge müssen jeweils bis zum 30. Juni bei der Bewilligungsbehörde vorliegen. Es ist nur ein Antrag pro Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer sowie kammereigene Einrichtung oder Bildungsträger für den jeweiligen Förderzeitraum zulässig. Dieser muss alle Maßnahmen in dem Ausbildungsjahr bündeln. Die ILB übermittelt das Konzept an die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH zur Abgabe eines fachlichen Votums.
Geltungsdauer
Die Richtlinie ist am 25. Juni 2018 in Kraft getreten und tritt am 31. Juli 2022 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring)
Stand: 06/2019ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Stand: 03/2015ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben
Stand: 11/2020ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung
Stand: 03/2015Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020
Stand: 03/2015Liste Kostensätze und Lehrgänge
Nur für II.3.2 a) Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Landwirtschaft
Stand: 05/2022Merkblatt Sach- und Fortschrittsberichte (für Servicestellen Verbundausbildung)
Stand: 09/2018Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020
Stand: 06/2019Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014 - 2020 für die überbetriebliche Ausbildung in der Landwirtschaft (deutsch)
Nur für II. 3. Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch)
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (deutsch)
Nur für II.2. Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk
Stand: 05/2021Nachweis überbetriebliche Ausbildungslehrgänge Landwirtschaft
Stand: 06/2019Personaleinsatz/Stellenbeschreibung
Anlage zum Antrag
Stand: 10/2015Teilnahmenachweis für nicht in Präsenzveranstaltungen durchgeführte Workshops
Stand: 03/2021für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019