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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren. Über die Beschäftigung in Sozialbetrieben soll dieser Personenkreis langfristig in reguläre Beschäftigung integriert werden. Damit wird ein Beitrag geleistet, um Armut im Land Brandenburg zu bekämpfen.
Durch sozialpädagogische Begleitung und fachliche Anleitung sollen ehemalige Langzeitarbeitslose im Sozialbetrieb unterstützt werden, um sie langfristig auf dem "ersten Arbeitsmarkt" vermitteln zu können.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Sozialbetriebe, die ehemalige Langzeitarbeitslose im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen marktnah sozialversicherungspflichtig beschäftigen.Dies können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein.
Was wird gefördert?
Es werden Personalausgaben für Betreuungs- beziehungsweise Anleitungspersonal, das im Sozialbetrieb angestellte Langzeitarbeitslose sozialpädagogisch unterstützt und in ihrer Arbeit anleitet und begleitet, gefördert.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Eine Förderung der Personalausgaben für die Betreuer und Anleiter erfolgt für die Dauer von maximal 36 Monaten. Für jeden beschäftigten, ehemaligen Langzeitarbeitslosen werden für seine Betreuung und Anleitung über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten anteilig Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten gefördert (eine Vollzeitstelle kann für fünf zu betreuende Personen eingesetzt werden).
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge können laufend über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Bitte reichen Sie verbindlich ein Businessplan sowie ein Integrationskonzept ein. Bitte drucken Sie den Antrag zeitnah aus und senden ihn unterschrieben an die ILB.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen