Wer wird gefördert?
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Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte als Lokale Koordinierungsstellen (LOK)
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Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben als Unterstützung für alle LOK
Was wird gefördert?
Implementierung je einer LOK in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg
Arbeitspakete der LOK sind:
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Unterstützung von Auszubildenden im schulischen Teil der Ausbildung und Jugendlichen in den Bildungsgängen der Berufsfachschule Grundbildung (BFS-G) und Grundbildung Plus (BFS-G Plus) am Oberstufenzentrum. Mit Projekten sollen Ausbildungsabbrüche vermieden und die Ausbildungsfähigkeit gestärkt werden.
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Unterstützung von Jugendlichen und deren Eltern, Lehrkräften am Oberstufenzentrum und an allgemeinbildenden Schulen sowie von Betrieben. Information und Lotsenfunktion zu bereits existierenden Angeboten im Übergang Schule-Beruf.
Unterstützung der LOK
Gefördert wird ein Projekt zur Sicherstellung von einheitlichen Qualitätsstandards der Arbeit der LOK und zur Unterstützung, Vernetzung und Begleitung der LOK.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Vorhaben, die bereits für den genannten Zuwendungszweck eine Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union, anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten.
Wie wird gefördert?
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Vollfinanzierung
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die direkten und die indirekten Ausgaben des Zuwendungsempfängers zur Projektdurchführung.
Türöffner - Zukunft Beruf (2016 - 2019)
Bei Förderung einer LOK beträgt die Zuwendung insgesamt maximal 179.520,00 Euro je Kalenderjahr.
Bei Förderung des Projekts zur Unterstützung der LOK beträgt die Zuwendung maximal 171.000,00 Euro je Kalenderjahr.
Türöffner - Zukunft Beruf (2019 - 2022)
Bei Förderung einer LOK beträgt die Zuwendung insgesamt maximal 198.290,00 Euro je Kalenderjahr.
Bei Förderung des Projekts zur Unterstützung der LOK beträgt die Zuwendung maximal 154.200,00 Euro je Kalenderjahr.