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Häufig gestellte Fragen

1. Wie verläuft die Antragstellung bei RENplus?

  • Das Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen stehen im Kundenportal der ILB zur Verfügung und können über dieses eingereicht werden (Online-Antragsverfahren auf der Homepage: www.ilb.de). Die Antragsunterlagen sind abhängig vom / von den jeweiligen Fördertatbestand/-beständen, der für Ihre Maßnahme zutreffend ist. Welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, entnehmen Sie dem Kundenportal nach Beantwortung der Fragen zum Online-Antrag. Die zu beantwortenden Fragen führen Sie zu dem für Sie relevanten Antragsformular sowie der Liste der notwendigen Unterlagen.
  • Bei investiven Vorhaben deren voraussichtliche Gesamtausgaben 75.000 EUR übersteigen, ist vor Antragstellung eine fachliche Vorabberatung erforderlich. Auch bei kleineren Vorhaben empfehlen wir eine Vorabberatung. Hierfür reichen Sie bitte bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vorab per Email eine Projektskizze ein (per Email unter energie-netzwerke@ilb.de). Diese sollte eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme(n), gegebenenfalls technische Kennzahlen sowie Angaben zum Antragsteller erhalten. Wir verweisen auch auf unsere Checkliste (ist unter Formulare – Programminformation). Wir setzen uns anschließend zwecks Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung.
  • Nach Eingang des formgebundenen Antrags werden Antragsberechtigung und Förderfähigkeit geprüft. Die Bewilligungsbehörde ist die ILB. Dass heißt, die ILB entscheidet – in der Regel unter Einbeziehung der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH als fachlichen Gutachter – über den Antrag.

2. Wann kann ich mit meinem Bescheid rechnen?

Die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen beeinflussen maßgebliche die Dauer der Antrags- bzw. Entscheidungsphase. Die durchschnittliche Zeit von Antragstellung bis Bescheiderteilung beträgt vier Monate. Helfen Sie uns, schneller zu werden. Wir nehmen jeden Hinweis zur Optimierung des Antragsprozesses gern entgegen.

3. Wann kann frühstens mit der Maßnahme begonnen werden?

Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt des Antragseingangs noch nicht begonnen worden sein. Ab dem Zeitpunkt des Antragseingangs darf mit der Maßnahme begonnen werden. Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Planungsleistungen zur Vorbereitung einer investiven Maßnahme gehören nicht dazu, diese können also auch schon vor Antragseingang förderunschädlich beauftragt worden sein (der sparsame und wirtschaftliche Mitteleinsatz bzw. das Vergaberecht ist zu beachten).

4. Welche Rolle spielt die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH?

Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH übernimmt die Erstellung der Gutachten im Rahmen der Antragsprüfung und wird fallbezogen im Rahmen der Prüfung der Mittelabrufe und des Verwendungsnachweises eingebunden.

5. Für welche Tatbestände ist eine fachliche Vorabberatung obligatorisch?

Eine Vorabberatung ist bei investiven Vorhaben, deren voraussichtliche Gesamtausgaben 75.000 EUR übersteigen, erforderlich. Wir empfehlen auch bei kleineren Vorhaben eine Vorabberatung vor Antragstellung.

Im Vorfeld des Beratungstermins ist eine Projektskizze per Email bei der ILB (energie-netzwerke@ilb.de) einzureichen. Diese sollte eine Kurzbeschreibung der Maßnahme(n), ggf. technische Kennzahlen sowie Angaben zum Antragsteller enthalten. Wir werden Sie anschließend zwecks einer Terminvereinbarung kontaktieren.

Im Rahmen der Vorabberatung erfolgt keine Vorauswahl der zu fördernden Projekte und es wird keine Entscheidung über die Förderung getroffen. Ziel ist die optimale Vorbereitung Ihres Antrags und Verbesserung der Aussicht auf eine positive Förderentscheidung.

6. Welche Auszahlungsvoraussetzungen gibt es?

Der Mittelabruf wird im Kundenportal gestellt. Die Zuwendung kann in Teilbeträgen abgerufen werden. Für die Mittelabrufe werden Ihnen die entsprechenden Dokumente bei Bewilligung zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt im Erstattungsprinzip. Das heißt zum Mittelabruf sind die bisher getätigten Ausgaben nachzuweisen (Rechnungen und Kontoauszüge). Darüber hinaus sind ggf. einzelne mit dem Zuwendungsbescheid erteilte Auflagen zu erfüllen. Die letzte Zahlung (5 Prozent der Zuwendung) erfolgt nach erfolgreicher Prüfung Ihres Verwendungsnachweises.

7. Welche Besonderheiten gibt es?

Es gibt einige Besonderheiten bei der Antragstellung sowie der späteren Abrechnung:

  • Die Antragsunterlagen sind abhängig vom jeweiligen Fördertatbestand, der für Ihre Maßnahme zutreffend ist. Welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, entnehmen Sie dem Kundenportal nach Beantwortung der Fragen zum Online-Antrag. Die zu beantwortenden Fragen führen Sie zu dem für Sie relevanten Antragsformular sowie der Liste der notwendigen Unterlagen.
  • In Bezug auf die Anwendung der Vergaberechtsvorschriften gelten die Festlegungen gemäß ANBest-EU bzw. ANBest-G in Verbindung mit den Merkblättern zu den Vergabebestimmungen (siehe auch Ziffer 12).
  • Für die Abrechnung der Ausgaben gilt das Erstattungsprinzip, dass heißt es werden nur Ausgaben gefördert, die Sie bereits bezahlt haben.
  • Bei investiven Fördermaßnahmen (Baumaßnahmen) ist eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren nach der letzten Auszahlung durch die ILB einzuhalten.

8. Ist eine Kumulation mit anderen öffentlichen Mitteln möglich?

Die Kumulation von Mitteln, die im Rahmen der Richtlinie bewilligt werden, mit anderen Fördermitteln des Landes Brandenburg für dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig. Eine Kumulation mit Fördermitteln des Bundes ist zulässig soweit auch die Bundesförderung eine Kumulation zulässt. Bundesmittel sind dabei grundsätzlich vorrangig zu nutzen. Kann Ihre Maßnahme mit Mitteln des Bundes gefördert werden und schließt die Bundesförderung eine Kumulierung mit Mitteln der Länder aus, so haben Sie die Wahl zwischen Bundes- und Landesförderung.

9. Was ist mit digitales Belegaufbewahrungs- und -archivierungssystem gemeint?

Ein digitales Belegaufbewahrungs- und –archivierungssystem ist ein elektronisches Buchführungssystem zur Aufbewahrung von Belegen bzw. ein datensicheres Dokumentenmanagement- und revisionssicheres Archivierungssystem. Das System muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführungssysteme (GoBS) entsprechen. Der Nachweis der Anerkennung Ihres elektronischen Ablagesystems nach den GoBS ist zum ersten Mittelabruf zu führen (z.B. Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Schreiben des Finanzamtes).

10. Was muss ich bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Fördermaßnahme beachten?

Es gilt der Grundsatz des sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatzes. Das heißt Aufträge sind regelmäßig im Wettbewerb zu vergeben. Für Aufträge bis einschließlich 100,0 TEUR Auftragsvolumina sind je geplantem Auftrag über 500,00 EUR netto vor Vergabe drei Vergleichsangebote einzuholen. Das bedeutet, dass mindestens drei potenzielle Auftragnehmer zu adressieren sind. Es müssen nicht alle angesprochenen Dienstleister/Lieferanten ein Angebot vorlegen aber mindestens eine Rückmeldung geben. Die Anbieterauswahl ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Beträgt der Auftragswert mehr als 100,0 TEUR und liegt der Fördersatz über 50,0 % sind die Vergabebestimmungen gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) anzuwenden.Wenn der Zuwendungsempfänger ein öffentliche Auftraggeber ist, ist er ungeachtet des vorgenannten Mindestanteils der Zuwendung sowie der Mindesthöhe des Auftragswertes zur uneingeschränkten Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts verpflichtet.

Ansprechpartner Energieeffizienzförderung

  • Alexandra Nawrocki Referat Energie/Netzwerke
    Tel.: 0331 660-1650
    E-Mail Kontakt
  • Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH, Bereich WFBB Energie
    Tel.: 0331 730 61-410
    Fax: 0331 730 61-229
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