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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburgs (MWAE) über die ILB die Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Markterschließung im Ausland und die Teilnahme an Messen im In- und Ausland.
Das Förderprogramm ist ausgelaufen, hier gelangen Sie zum neuen Programm: Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International)
Ziel dieser Richtlinie ist
Wer wird gefördert?
Für das MWAE-Förderprogramm M2 sind antragsberechtigt
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm M2 unterstützt Vorhaben zu folgenden Themen:
Messeförderung
Marktanpassungsförderung
Markterschließungsförderung
Markterschließungsassistent
Marktzugangsprojekte
Vorrangig werden Maßnahmen gefördert, die den festgelegten Clustern und deren Internationalisierung zuzuordnen sind. Die Unternehmen sollten einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:
Ebenfalls vorrangig gefördert werden Unternehmen, die den Branchen Holz und Papier zuzuordnen sind oder in folgenden, die Cluster unterstützenden Querschnittsthemen tätig sind:
Wie wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm M2 fördert die Maßnahmen mit einer projektgebundenen Anteilsfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:
Der Mindestbetrag für einen Zuschuss liegt allgemein bei 2.500 Euro, bei überregionalen Messen bei 1.500 Euro; bei regionalen Messen bei 500 Euro.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge zum Förderprogramm Markterschließung im Ausland und Messen (M2) erhalten Sie bei der ILB. Bitte beachten Sie, dass jede Messe einzeln beantragt werden muss.
Anträge können über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam (Bewilligungsbehörde) gestellt werden. Antragsformulare stehen unter www.ilb.de zum download (siehe Online-Antragsverfahren) bereit.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) helfen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Die ILB vergibt nur Zuschüsse für solche Vorhaben, die spätestens drei Monate nach Bewilligung begonnen wurden. Eine Ausnahme gilt hier für Messen und Ausstellungen.
Wenn Sie über die ILB gefördert werden, dürfen Sie für denselben Zuwendungszweck keine anderen öffentlichen Mittel erhalten. Die ILB zahlt Ihnen die Zuwendungsbeträge nur auf Basis bezahlter Rechnungen, die im Rahmen des Zuwendungszwecks entstanden sind.
Bei Förderung von Beratungsleistungen muss der Dienstleister in einem Wettbewerbsverfahren über einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt werden. Dies kann durch eine öffentliche Bekanntmachung unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de für die Bundesländer Berlin und Brandenburg erfolgen.
Hinweise zum Zugang bzw. zur Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz finden Sie unter www.vergabe.brandenburg.de. Bei der Auftragserteilung muss kein förmliches Vergaberecht eingehalten werden. Es handelt sich vielmehr um ein Verfahren zur Herstellung von Transparenz sowie um einen Aufruf an potentielle Bieter, sich für den von Ihnen beabsichtigten Beratungsauftrag zu bewerben. Das notwendige Formular zur Veröffentlichung Ihrer Bekanntmachung finden Sie ebenfalls unter der oben genannten Internet-Adresse. Die Auswahl des Auftragnehmers muss objektiv nachvollziehbar sein und einen wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatz gewährleisten.
Kurzinformation In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt B Information und Kommunikation zum EFRE 2014 - 2020 In Info-Korb legen
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Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Merkblatt zuwendungsfähige und nichtzuwendungsfähige Ausgaben für Markterschließung im Ausland und Messen (M2) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Interessenbekundung Teil 1 In Info-Korb legen
mit Interessenbekundung Teil 2 einreichen
Anlage zum Antrag - Interessenbekundung Teil 2 In Info-Korb legen
mit Interessenbekundung Teil 1 einreichen
Anlage zum Antrag - Personaleinsatz In Info-Korb legen
relevant für Maßnahmeart: Markterschließungsassistent
Anlage zum Antrag - Reiseausgaben In Info-Korb legen
ggf. relevant für Maßnahmeart: Marktzugangsprojekt
Anlage zum Antrag - Teilnehmerliste Gruppenmitglieder In Info-Korb legen
Bestätigung Hausbank In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014-2020 Markterschließung im Ausland und Messen (M2) In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbesetzung In Info-Korb legen
ggf. relevante Anlage zum Mittelabruf
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Belegliste In Info-Korb legen
für Papieranträge für ausgewählte Förderprogramme
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen