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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburgs (MWAE) über die ILB die Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Markterschließung im Ausland und die Teilnahme an Messen im In- und Ausland.
Ziel dieser Richtlinie ist
Eine Antragstellung auf Förderung internationaler Messen im In- und Ausland für das Jahr 2021 (auch in virtueller Form) ist nur noch bis 31.12.2020 über das Kundenportal der ILB möglich.
Ihre messevorbereitenden Maßnahmen werden gefördert, auch wenn die Messe, für deren Teilnahme Sie eine Förderung erhalten, abgesagt ist. Sollten bereits Ausgaben ( z. B. für den Messestandbauer) angefallen sein, können Sie diese abrechnen.
Eine Erstattung der Ausgaben erfolgt in Höhe des bewilligten Fördersatzes. Ausgaben, die Sie für Aufträge haben, die nach der Messeabsage erteilt wurden, können leider nicht abgerechnet werden.
Im Förderprogramm "Markterschließung im Ausland und Messen (M2)" ist der Abruf für Ihre Mittelabrufe und Verwendungsnachweise ab dem 12. März 2017 wieder möglich.Das Kundenportal steht Ihnen wieder zur Verfügung.
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen zu den Themen: internationale Messen im In- und Ausland, Markterschließung, Marktanpassung und Marktzugang können ab sofort auch über das Kundenportal der ILB gestellt werden (siehe Online-Antragstellung).
Die neue Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg zur "Förderung der Internationalisierung von KMU durch Markterschließung im Ausland und der Teilnahme an Messen im In- und Ausland (M2)" ist zum 13. Mai 2015 in Kraft getreten.
Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2020.
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen stehen Ihnen unter Konditionen, Formulare und Dokumente zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass pro Antrag nur eine Messe gefördert werden kann. Die Antragstellung erfolgt vor Messebeginn.
Für das MWAE-Förderprogramm M2 sind antragsberechtigt
Das MWAE-Förderprogramm M2 unterstützt Vorhaben zu folgenden Themen:
Messeförderung
Marktanpassungsförderung
Markterschließungsförderung
Markterschließungsassistent
Marktzugangsprojekte
Vorrangig werden Maßnahmen gefördert, die den festgelegten Clustern und deren Internationalisierung zuzuordnen sind. Die Unternehmen sollten einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:
Ebenfalls vorrangig gefördert werden Unternehmen, die den Branchen Holz und Papier zuzuordnen sind oder in folgenden, die Cluster unterstützenden Querschnittsthemen tätig sind:
Das MWAE-Förderprogramm M2 fördert die Maßnahmen mit einer projektgebundenen Anteilsfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:
Der Mindestbetrag für einen Zuschuss liegt allgemein bei 2.500 Euro, bei überregionalen Messen bei 1.500 Euro; bei regionalen Messen bei 500 Euro.
Die Anträge zum Förderprogramm Markterschließung im Ausland und Messen (M2) erhalten Sie bei der ILB. Bitte beachten Sie, dass jede Messe einzeln beantragt werden muss.
Anträge können über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam (Bewilligungsbehörde) gestellt werden. Antragsformulare stehen unter www.ilb.de zum download (siehe Online-Antragsverfahren) bereit.
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) helfen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Die ILB vergibt nur Zuschüsse für solche Vorhaben, die spätestens drei Monate nach Bewilligung begonnen wurden. Eine Ausnahme gilt hier für Messen und Ausstellungen.
Wenn Sie über die ILB gefördert werden, dürfen Sie für denselben Zuwendungszweck keine anderen öffentlichen Mittel erhalten. Die ILB zahlt Ihnen die Zuwendungsbeträge nur auf Basis bezahlter Rechnungen, die im Rahmen des Zuwendungszwecks entstanden sind.
Bei Förderung von Beratungsleistungen muss der Dienstleister in einem Wettbewerbsverfahren über einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt werden. Dies kann durch eine öffentliche Bekanntmachung unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de für die Bundesländer Berlin und Brandenburg erfolgen.
Hinweise zum Zugang bzw. zur Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz finden Sie unter www.vergabe.brandenburg.de. Bei der Auftragserteilung muss kein förmliches Vergaberecht eingehalten werden. Es handelt sich vielmehr um ein Verfahren zur Herstellung von Transparenz sowie um einen Aufruf an potentielle Bieter, sich für den von Ihnen beabsichtigten Beratungsauftrag zu bewerben. Das notwendige Formular zur Veröffentlichung Ihrer Bekanntmachung finden Sie ebenfalls unter der oben genannten Internet-Adresse. Die Auswahl des Auftragnehmers muss objektiv nachvollziehbar sein und einen wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatz gewährleisten.
Kurzinformation (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 0,24 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt B Information und Kommunikation zum EFRE 2014 - 2020 (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Bewirtungsausgaben im Rahmen maßnahmebezogener Veranstaltungen (PDF 58 kB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (PDF 0,36 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Ergänzende EFRE-Kommunikationsvorschriften M2 (PDF 0,59 MB) In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 (PDF 3,4 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF 34 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zuwendungsfähige und nichtzuwendungsfähige Ausgaben für Markterschließung im Ausland und Messen (M2) (PDF 28 kB) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Interessenbekundung Teil 1 (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
mit Interessenbekundung Teil 2 einreichen
Anlage zum Antrag - Interessenbekundung Teil 2 (PDF 1,12 MB) In Info-Korb legen
mit Interessenbekundung Teil 1 einreichen
Anlage zum Antrag - Personaleinsatz (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
relevant für Maßnahmeart: Markterschließungsassistent
Anlage zum Antrag - Reiseausgaben (PDF 1,15 MB) In Info-Korb legen
ggf. relevant für Maßnahmeart: Marktzugangsprojekt
Anlage zum Antrag - Teilnehmerliste Gruppenmitglieder (PDF 1,18 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Verwendungsnachweis - Teilnehmerliste Gruppenmitglieder (PDF 1,18 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Verwendungsnachweis M2 Bestaetigung StB/WP Markterschliessungsassistent (PDF 8 kB) In Info-Korb legen
Bestätigung Hausbank (PDF 1,18 MB) In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014-2020 Markterschließung im Ausland und Messen (M2) (PDF 35 kB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
KMU-Informationsblatt B (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbesetzung (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
ggf. relevante Anlage zum Mittelabruf
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste (XLSX 40 kB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Belegliste (XLSM 82 kB) In Info-Korb legen
für Papieranträge für ausgewählte Förderprogramme
Beschaffungsübersicht (XLSM 94 kB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Beschaffungsübersicht (XLSM 98 kB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU (PDF 59 kB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
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