Markterschließung im Ausland und Messen (M2)

Markterschließung im Ausland und Messen (M2)

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburgs (MWAE) über die ILB die Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Markterschließung im Ausland und die Teilnahme an Messen im In- und Ausland.

Das Förderprogramm ist ausgelaufen, hier gelangen Sie zum neuen Programm: Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International)

Fördernehmer Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gruppen von KMU
Förderthemen Erschließung ausländischer Märkte, Messen, Zertifizierungen
Förderart Zuschuss
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel dieser Richtlinie ist

  • die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit für die internationale Markterschließung und
  • die Stärkung der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) insbesondere im Ausland.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Für das MWAE-Förderprogramm M2 sind antragsberechtigt

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder eine Gruppe von mindestens drei KMU, welche in der Regel dem produzierenden Gewerbe oder des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes zuzuordnen sind. Diese Unternehmen müssen ihren Sitz und/oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.
  • sofern ein Antrag für Marktzugangsprojekte gestellt wird, auch Unternehmen mit Sitz und/oder einer Betriebsstätte im Land Berlin

Was wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm M2 unterstützt Vorhaben zu folgenden Themen:

Messeförderung

  • Teilnahme an den im AUMA-Katalog aufgeführten internationalen Messen und Ausstellungen im In- und Ausland
  • Teilnahme an Messen, welche im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind

Marktanpassungsförderung

  • Beratung zur Zertifizierung und Anpassung von Produkten an ausländische Märkte
  • Zertifizierungen (ausländische Märkte)

Markterschließungsförderung

  • Beratung/Erstellung produktspezifischer Marktanalysen
  • Erstellung und Beratung zur Umsetzung von Markterschließungskonzepten

Markterschließungsassistent

  • Einstellung eines fachspezifisch qualifizierten Markterschließungsassistenten zur Durchführung der vorgenannten Markterschließungsmaßnahmen im Ausland

Marktzugangsprojekte

  • Voraussetzung ist die Interessenbekundung von mindestens fünf Unternehmen, davon drei mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
  • Durchführung von Schulungs-und Informationsveranstaltungen zu ziellandspezifischen Themen
  • Erarbeitung von ziellandspezifischen Marktanalysen
  • Durchführung von Unternehmertreffen und Kooperationsbörsen im Zielland und Ausgangsland
  • Maßnahmen der Nachbereitung und zur Sicherung des Erfolges

Vorrangig werden Maßnahmen gefördert, die den festgelegten Clustern und deren Internationalisierung zuzuordnen sind. Die Unternehmen sollten einem der nachstehenden Cluster zuzuordnen sein:

  • Energietechnik
  • Gesundheitswirtschaft
  • IKT/Medien- und Kreativwirtschaft
  • Verkehr/Mobilität/Logistik
  • Optik
  • Ernährungswirtschaft
  • Kunststoffe/Chemie
  • Metall
  • Tourismus

Ebenfalls vorrangig gefördert werden Unternehmen, die den Branchen Holz und Papier zuzuordnen sind oder in folgenden, die Cluster unterstützenden Querschnittsthemen tätig sind:

  • Werkstoffe/Materialien
  • Produktions- und Automatisierungstechnik
  • Clean Technologies
  • Sicherheit

Wie wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm M2 fördert die Maßnahmen mit einer projektgebundenen Anteilsfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:

  • bei Teilnahmen an Messen und Ausstellungen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 Euro je Veranstaltung und Unternehmen
  • bei Marktanpassungsförderung und Markterschließungsförderung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben maximal 50.000 Euro je gefördertes Unternehmen innerhalb von drei Jahren
  • für die Einstellung eines fachspezifisch qualifizierten Assistenten für Markterschließung im Ausland bis zu 50 Prozent des im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitnehmer-Bruttogehaltes, maximal 20.000 Euro für ein Jahr
  • bei zielland-und branchenorientierten Marktzugangsprojekten bis zu 90 Prozent in den ersten 12 Monaten und in den folgenden 12 Monaten bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben für das jeweilige Projekt

Der Mindestbetrag für einen Zuschuss liegt allgemein bei 2.500 Euro, bei überregionalen Messen bei 1.500 Euro; bei regionalen Messen bei 500 Euro.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge zum Förderprogramm Markterschließung im Ausland und Messen (M2) erhalten Sie bei der ILB. Bitte beachten Sie, dass jede Messe einzeln beantragt werden muss.

Anträge können über das Internetportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam (Bewilligungsbehörde) gestellt werden. Antragsformulare stehen unter www.ilb.de zum download (siehe Online-Antragsverfahren) bereit.

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) helfen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Was ist noch zu beachten

Die ILB vergibt nur Zuschüsse für solche Vorhaben, die spätestens drei Monate nach Bewilligung begonnen wurden. Eine Ausnahme gilt hier für Messen und Ausstellungen.

Wenn Sie über die ILB gefördert werden, dürfen Sie für denselben Zuwendungszweck keine anderen öffentlichen Mittel erhalten. Die ILB zahlt Ihnen die Zuwendungsbeträge nur auf Basis bezahlter Rechnungen, die im Rahmen des Zuwendungszwecks entstanden sind.

Bei Förderung von Beratungsleistungen muss der Dienstleister in einem Wettbewerbsverfahren über einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt werden. Dies kann durch eine öffentliche Bekanntmachung unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de für die Bundesländer Berlin und Brandenburg erfolgen.

Hinweise zum Zugang bzw. zur Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz finden Sie unter www.vergabe.brandenburg.de. Bei der Auftragserteilung muss kein förmliches Vergaberecht eingehalten werden. Es handelt sich vielmehr um ein Verfahren zur Herstellung von Transparenz sowie um einen Aufruf an potentielle Bieter, sich für den von Ihnen beabsichtigten Beratungsauftrag zu bewerben. Das notwendige Formular zur Veröffentlichung Ihrer Bekanntmachung finden Sie ebenfalls unter der oben genannten Internet-Adresse. Die Auswahl des Auftragnehmers muss objektiv nachvollziehbar sein und einen wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatz gewährleisten.

Formulare / Downloads

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    Stand: 06/2017

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