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Mit dem Förderprogramm unterstützen das Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Ministeriums der Justiz (MdJ) über die ILB die Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Bildungsmaßnahmen, die Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen und damit Voraussetzungen für die Verbesserung erwerbsbezogener Kompetenzen schaffen.
Fördernehmer | Koordinierungsstelle und Kurse beim Brandenburgischen Volkshochschulverband e. V. Regionale Grundbildungszentren (7 Zentren in den Regionen Brandenburgs) |
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Förderthemen | Beratung von Betroffenen und Multiplikatoren, Sensibilisierung von Multiplikatoren, Verbesserung der Grundbildung, Reduzierung von Analphabetismus, Anbieten von Lernwerkstatt, Lerncafé, Selbsthilfegruppen, Finanzierung von Projekten der Koordinierungsstelle, Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung, Kurse für Inhaftierte |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und Ministerium der Justiz (MdJ) |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds (ESF), Land Brandenburg |
Wir unterstützen die Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Bildungsmaßnahmen, die Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen und damit Voraussetzungen für die Verbesserung erwerbsbezogener Kompetenzen schaffen.
Was wird gefördert?
Das MBJS- und MdJEV-Förderprogramm Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen im Land Brandenburg unterstützt:
Wie wird gefördert?
Für Regionale Grundbildungszentren werden Projekte in Form einer Anteilfinanzierung gefördert. Diese setzen sich zusammen aus Personal- und Sachausgaben.
Gefördert werden:
Der Zuschuss (ESF-Mittel) für die Basisausstattung kann maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 70.000,00 EUR p.a. betragen. Die Kofinanzierung soll mindestens 15.000,00 EUR pro Jahr betragen.
Nicht kursförmige Lernangebote mit Beratungsangebot sind außerhalb des Hauptstandorts des Grundbildungszentrums als dezentrale Lernzugänge mit verbindlichen Öffnungszeiten einzurichten. Das Angebot umfasst 6 Stunden pro Woche.
Die förderfähigen Ausgaben können bis zu 80 Prozent aus Mitteln des ESF gefördert werden. Die Förderung darf höchstens 10.800,00 Euro pro Lernangebot und Jahr umfasssen.
Die Koordinierungsstelle und Kurse werden in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Zuwendungsfähig für die Tätigkeiten der Koordinierungsstelle sind jährliche Personal- und Sachausgaben bis zu einer Gesamthöhe von 115.000,00 EUR. Davon werden maximal 100.000,00 EUR als Personalausgaben gefördert. Nachgewiesene Sachausgaben können bis zu einer Gesamthöhe von 15.000,00 EUR gefördert werden.
Für Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung für Brandenburgerinnen und Brandenburger ab 16 Jahren mit der Erstsprache Deutsch können bis zu 47,00 EUR pro nachgewiesener Unterrichtsstunde gefördert werden.
Für Kurse für Inhaftierte am Lernort Justizvollzugsanstalt im Land Brandenburg können bis zu 40,00 EUR pro nachgewiesener Unterrichtsstunde gefördert werden.
Die Förderung aus ESF-Mitteln beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die nationale Kofinanzierung in Höhe von mindestens 20 Prozent erfolgt aus Landesmitteln. Für Kurse am Lernort Justizvollzugsanstalten wird die nationale Kofinanzierung über die Ausbildungsbeihilfe erbracht.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Maßnahmen der aktuellen Förderrunde haben am 01. Januar 2021 begonnen und enden am 31. Dezember 2022.
Die Antragsauswahl erfolgte durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und bei Kursen am Lernort Justizvollzugsanstalt durch das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV).
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Richtlinienänderung vom 08.08.2019 gilt bis 31.12.2021.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.
Kriterien für die Erstellung des einzureichenden Konzeptes
Stand: 08/2020ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring)
Stand: 06/2019ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Stand: 03/2015ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben
Stand: 11/2020ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung
Stand: 03/2015Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020
Stand: 03/2015Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch)
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 - leichte Sprache
Stand: 05/2021Kalkulationshilfe für Grundbildungszentren
Kalkulationshilfe für die Antragstellung 2021-2022
Stand: 08/2020Personaleinsatz/Stellenbeschreibung
Anlage zum Antrag
Stand: 10/2015Teilnahmebescheinigung für Alphabetisierung und Grundbildung (Muster)
Stand: 11/2015für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 08/2020Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
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Stand: 02/2020Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020