Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen im Land Brandenburg

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützen das Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Ministeriums der Justiz (MdJ) über die ILB die Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Bildungsmaßnahmen, die Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen und damit Voraussetzungen für die Verbesserung erwerbsbezogener Kompetenzen schaffen.

Fördernehmer Koordinierungsstelle und Kurse beim Brandenburgischen Volkshochschulverband e. V.
Regionale Grundbildungszentren (7 Zentren in den Regionen Brandenburgs)
Förderthemen Beratung von Betroffenen und Multiplikatoren, Sensibilisierung von Multiplikatoren, Verbesserung der Grundbildung, Reduzierung von Analphabetismus, Anbieten von Lernwerkstatt, Lerncafé, Selbsthilfegruppen, Finanzierung von Projekten der Koordinierungsstelle, Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung, Kurse für Inhaftierte
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und Ministerium der Justiz (MdJ)
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Wir unterstützen die Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Bildungsmaßnahmen, die Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen und damit Voraussetzungen für die Verbesserung erwerbsbezogener Kompetenzen schaffen.

Aktuelle Meldungen

Wer, was und wie wird gefördert

Was wird gefördert?

Das MBJS- und MdJEV-Förderprogramm Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen im Land Brandenburg unterstützt:

  • Regionale Grundbildungszentren mit folgenden Aufgaben:
    • Information der Öffentlichkeit und relevanter Ansprechpartner über Analphabetismus,
    • Betroffene und Personen aus deren Umfeld sowie Multiplikatoren zu sensibilisieren und zu beraten; über Bildungsangebote zu informieren und in Kurse zu vermitteln,
    • Regionale Akteure mit dem Ziel zu vernetzen, Analphabetismus zu reduzieren und Grundbildungskompetenzen zu verbessern sowie niedrigschwellige Zugänge zum Lernen (wie z.B. Lernwerkstatt, Lerncafé, Selbsthilfegruppen) anzubieten.
  • Koordinierungsstelle und Kurse mit folgenden Schwerpunkten:
    • Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung für Brandenburgerinnen und Brandenburger ab 16 Jahren mit der Erstsprache Deutsch
    • Kurse für Inhaftierte am Lernort Justizvollzugsanstalt im Land Brandenburg

Wie wird gefördert?

Für Regionale Grundbildungszentren werden Projekte in Form einer Anteilfinanzierung gefördert. Diese setzen sich zusammen aus Personal- und Sachausgaben.

  • Ausgaben für die Basisausstattung
  • Ausgaben für nicht kursförmige Lernangebote

Gefördert werden:

  • Personalausgaben,
  • Honorarausgaben für die Aufgaben nach dieser Richtlinie (Ziff. 4.1),
  • für alle übrigen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 für alle restlichen Ausgaben in Höhe von 16,5 Prozent der Personal- und Honorarausgaben.

Der Zuschuss (ESF-Mittel) für die Basisausstattung kann maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 70.000,00 EUR p.a. betragen. Die Kofinanzierung soll mindestens 15.000,00 EUR pro Jahr betragen.

Nicht kursförmige Lernangebote mit Beratungsangebot sind außerhalb des Hauptstandorts des Grundbildungszentrums als dezentrale Lernzugänge mit verbindlichen Öffnungszeiten einzurichten. Das Angebot umfasst 6 Stunden pro Woche.

Die förderfähigen Ausgaben können bis zu 80 Prozent aus Mitteln des ESF gefördert werden. Die Förderung darf höchstens 10.800,00 Euro pro Lernangebot und Jahr umfasssen.

Die Koordinierungsstelle und Kurse werden in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.

Zuwendungsfähig für die Tätigkeiten der Koordinierungsstelle sind jährliche Personal- und Sachausgaben bis zu einer Gesamthöhe von 115.000,00 EUR. Davon werden maximal 100.000,00 EUR als Personalausgaben gefördert. Nachgewiesene Sachausgaben können bis zu einer Gesamthöhe von 15.000,00 EUR gefördert werden.

Für Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung für Brandenburgerinnen und Brandenburger ab 16 Jahren mit der Erstsprache Deutsch können bis zu 47,00 EUR pro nachgewiesener Unterrichtsstunde gefördert werden.

Für Kurse für Inhaftierte am Lernort Justizvollzugsanstalt im Land Brandenburg können bis zu 40,00 EUR pro nachgewiesener Unterrichtsstunde gefördert werden.

Die Förderung aus ESF-Mitteln beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die nationale Kofinanzierung in Höhe von mindestens 20 Prozent erfolgt aus Landesmitteln. Für Kurse am Lernort Justizvollzugsanstalten wird die nationale Kofinanzierung über die Ausbildungsbeihilfe erbracht.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Maßnahmen der aktuellen Förderrunde haben am 01. Januar 2021 begonnen und enden am 31. Dezember 2022.

Die Antragsauswahl erfolgte durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und bei Kursen am Lernort Justizvollzugsanstalt durch das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV).

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Richtlinienänderung vom 08.08.2019 gilt bis 31.12.2021.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen