Diese Seite benötigt Javascript-Unterstütung. Bitte aktivieren Sie Javascript, um die Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) über ILB Projekte von Kultur- und Kreativunternehmen zur optimalen Nutzung der Potenziale, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz.
Entwicklung der Potenziale von Unternehmen der Kultur und der Kreativwirtschaft, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wachstumsdynamik zu erhöhen und die Beschäftigung in der Branche zu stabilisieren.
Die Maßnahme der neuen Förderrunde beginnt am 01. März 2021 und endet am 31. Dezember 2022. Ihre Anträge dazu nehmen wir gerne vom 19. Oktober bis 20. November 2020 entgegen. Bitte beachten Sie, dass die Anträge in Papierform bei der ILB einzureichen sind. Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen unter „Konditionen, Formulare und Dokumente“ zum 19. Oktober auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Zuwendungsempfänger für die Maßnahme nach Fördertatbestand A kann eine juristische Person des privaten und des öffentlichen Rechts sowie eine rechtsfähige Personengesellschaft mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg sein.
Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach Fördertatbestand B können Kultur- und Kreativunternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg beziehungsweise Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Solo-Selbstständige, die im Land Brandenburg einkommenssteuerpflichtig sind, sein.
Gefördert wird nach Fördertatbestand A die Einrichtung und Umsetzung eines Beratungs- und Vernetzungsprojektes für die Kultur und Kreativwirtschaft, welches als landesweiter Ansprechpartner für die kultur- und kreativschaffenden Akteure in Brandenburg sowie als Kontaktstelle in kultur- und kreativwirtschaftlichen Belangen fungiert.
Weiterhin werden nach Fördertatbestand B Projekte von Kultur- und Kreativunternehmen gefördert, welche zur optimalen Nutzung der vorhandenen Potenziale, zur wirtschaftlichen oder organisatorischen Neuausrichtung oder zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Strategiefähigkeit beitragen.
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Maßnahme nach Fördertatbestand A wird die Zuwendung als Vollfinanzierung gewährt. Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen hier die projektbezogenen direkten und indirekten Personalausgaben sowie die konsumtiven Sachausgaben. Indirekte Ausgaben werden über eine Pauschale in Höhe von 15% der förderfähigen direkten Personalausgaben gefördert. Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Bei Maßnahmen nach Fördertatbestand B wird die Zuwendung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderung beträgt maximal 80% der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 20% der förderfähigen Gesamtausgaben sicherstellen. Zu den förderfähigen Ausgaben der Kultur- und Kreativunternehmen zählen Personal- und Sachausgaben. Die Förderung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren erfolgen. Es werden ausschließlich Vorhaben mit einer Zuwendung von mindestens 25.000 Euro und mit maximalen förderfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 150.000 Euro gefördert.
Anträge auf Förderung einschließlich des erforderlichen Konzepts sind über das Internetportal der Bewilligungsstelle ILB zu stellen.
Fördertatbestand B: Neue Antragsrunde
Die Anträge für den Fördertatbestand B können vom 30. November 2020 bis zum 08. Januar 2021 über das Kundenportal eingereicht werden.
Fördertatbestand A: Neue Antragsrunde Anträge für die Maßnahme der neuen Förderrunde (01. März 2021 bis 31. Dezember 2022) werden vom 19. Oktober bis 20. November 2020 entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass die Anträge in Papierform bei der ILB einzureichen sind. Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen unter „Konditionen, Formulare und Dokumente“ zum 19. Oktober 2020 auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 20. Dezember 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Die Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331-660-2200.
Die Bewilligungsbehörde ILB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen und unter Berücksichtigung eines fachlichen Votums des Ministeriums für Wirtschaft und Energie beziehungsweise des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Kurzinformation (PDF 0,28 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 0,38 MB) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) (PDF 89 kB) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF-geförderte Vorhaben (PDF 0,7 MB) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung (PDF 0,23 MB) In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 (PDF 0,56 MB) In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen - Fördertatbestand B (PDF 97 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF 34 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Antrag Fördertatbestand A (PDF 1,37 MB) In Info-Korb legen
(2021 - 2022)
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren (PDF 47 kB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung (PDF 0,63 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Unterschriftsprobenblatt (PDF 1,1 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht (XLSM 98 kB) In Info-Korb legen
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Überblick der Fördermöglichkeiten in der Tourismusbranche (PDF 7,84 MB) In Info-Korb legen
Förderangebote für Gastgeberinnen und Gastgeber im Land Brandenburg
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
Nutzen Sie hierfür auch unseren
Benutzerleitfaden
Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kultur
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie