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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kultur
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) über die ILB Projekte von Kultur- und Kreativunternehmen zur optimalen Nutzung der Potenziale, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz.
Ziel des Programms ist die Entwicklung der Potenziale von Unternehmen der Kultur und der Kreativwirtschaft, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wachstumsdynamik zu erhöhen und die Beschäftigung in der Branche zu stabilisieren.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger für die Maßnahme nach Fördertatbestand A kann eine juristische Person des privaten und des öffentlichen Rechts sowie eine rechtsfähige Personengesellschaft mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg sein.
Zuwendungsempfänger für Maßnahmen nach Fördertatbestand B können Kultur- und Kreativunternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg beziehungsweise Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Solo-Selbstständige, die im Land Brandenburg einkommenssteuerpflichtig sind, sein.
Was wird gefördert?
Gefördert wird nach Fördertatbestand A die Einrichtung und Umsetzung eines Beratungs- und Vernetzungsprojektes für die Kultur und Kreativwirtschaft, welches als landesweiter Ansprechpartner für die kultur- und kreativschaffenden Akteure in Brandenburg sowie als Kontaktstelle in kultur- und kreativwirtschaftlichen Belangen fungiert.
Weiterhin werden nach Fördertatbestand B Projekte von Kultur- und Kreativunternehmen gefördert, welche zur optimalen Nutzung der vorhandenen Potenziale, zur wirtschaftlichen oder organisatorischen Neuausrichtung oder zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Strategiefähigkeit beitragen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Maßnahme nach Fördertatbestand A wird die Zuwendung als Vollfinanzierung gewährt. Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen hier die projektbezogenen direkten und indirekten Personalausgaben sowie die konsumtiven Sachausgaben. Indirekte Ausgaben werden über eine Pauschale in Höhe von 15% der förderfähigen direkten Personalausgaben gefördert. Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Bei Maßnahmen nach Fördertatbestand B wird die Zuwendung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderung beträgt maximal 80% der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 20% der förderfähigen Gesamtausgaben sicherstellen. Zu den förderfähigen Ausgaben der Kultur- und Kreativunternehmen zählen Personal- und Sachausgaben. Die Förderung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren erfolgen. Es werden ausschließlich Vorhaben mit einer Zuwendung von mindestens 25.000 Euro und mit maximalen förderfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 150.000 Euro gefördert.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsfristen sind abgelaufen.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 20. Dezember 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331-660-2200.
Die Bewilligungsbehörde ILB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen und unter Berücksichtigung eines fachlichen Votums des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie beziehungsweise des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen - Fördertatbestand B In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Antrag Fördertatbestand A In Info-Korb legen
(2021 - 2022)
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Nachweis der Freistellungsstunden In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen