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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (MdJ)
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) unterstützt das Ministerium der Justiz (MdJ) über die ILB den Zugang Straffälliger und von Inhaftierung bedrohter Menschen zum Arbeitsmarkt und deren Eingliederung in das Erwerbsleben.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen durch (Re-)Integration in Arbeit und Ausbildung. Die Arbeitsmarktchancen sollen durch ein Übergangsmanagement, die Förderung von Beschäftigung statt Strafe sowie die Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen verbessert werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beratung und Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung von Straffälligen innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges (Projektfeld "Anlauf- und Beratungsstellen").
Im Projektfeld "Arbeit statt Strafe" unterstützen wir die Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen durch Beratung, Vermittlung, Kontrolle und Begleitung der Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können.
Im Projektfeld "Sozialpädagogische und berufsorientierende, ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende" sind die soziale Gruppenarbeit und flankierende Einzelfallhilfen für 14 bis 21 jährige Straffällige förderfähig.
Die benannten Maßnahmen sollen landesweit einheitlich koordiniert und unterstützt werden (Projektfeld Netzwerkkoordination).
Wie wird gefördert?
Im Projektfeld Anlauf und Beratungsstellen
Im Projektfeld Arbeit statt Strafe
Im Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende
Im Projektfeld Netzwerkkoordination
Der Zuschuss in den Projektfeldern "Anlauf und Beratungsstellen", "Arbeit statt Strafe" sowie "Netzwerkkoordination" beträgt 100 Prozent.
Für das Projektfeld " Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende" beträgt der Zuschuss 85 Prozent.
Wie ist das Antragsverfahren?
Es können keine Anträge mehr zu diesem Förderprogramm gestellt werden.
Bitte informieren Sie sich unter dem neuen Programm "Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0" zum Antragsverfahren.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit 17. September 2020 in Kraft und am 30. Juni 2022 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Im Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende ist eine Antragstellung maximal für ein Jahr möglich.
Anlage zur Richtlinie gültig 07.10.2014-31.12.2017 In Info-Korb legen
Verbindliche Vorgaben und Bewertungskriterien für Anträge im Rahmen der Richtlinie des MdJ
Anlage zur Richtlinie gültig 15.09.2017-31.12.2020 In Info-Korb legen
Anlage zur Richtlinie gültig 28.09.2020 - 30.06.2022 In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Richtlinie gültig 07.10.2014-31.12.2017 In Info-Korb legen
Richtlinie gültig 15.09.2017-31.12.2020 In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren in der ZABIH-Datenbank In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen