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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die Antragstellung ist ab dem 1. Dezember 2019 über das ILB-Kundenportal möglich.
Mit diesem Förderprogramm fördert die ILB Investitionen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen.
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Investitionen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichungen.
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Investitionen von
Gefördert werden Investitionen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen. Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen.
Die Höhe der Zuwendung in Form eines Zuschusses beträgt bis zu 10.000 EUR je neu geschaffenem Platz bei Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zu maximal 90 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Die Zuwendung soll ohne wichtigen Grund eine Bagatellgrenze von 50.000 EUR nicht unterschreiten.
Die Anträge sind ab dem 24. September 2020 über das ILB-Kundenportal einzureichen. Antragsschluss ist der 31. März 2021.
Zusätzlich zum Antrag muss das positive Votum des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll, eingereicht werden.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe übersendet sein positives Votum zum Antrag an den Antragsteller, damit der Antragsteller das positive Votum über die ILB-Kundenportal hochladen kann.
Die Voten sind in einer Liste zusammenzufassen, fortzuschreiben (Votenliste) und vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die ILB zu übersenden.
Die Richtlinie gilt vom 24. September 2020 bis zum 31. Dezember 2021.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, deren Planungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren nach dem 1. Januar 2019 begonnen haben. Die Investitionen sind bis zum 30. Juni 2023 abzuschließen.
Alle mit Hilfe der Zuwendung beschafften oder hergestellten unbeweglichen Gegenstände sind 10 Jahre, bei Zuwendungen ab 250.000 EUR 15 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden. Alle beweglichen Gegenstände mit einem Beschaffungswert von über 800 EUR sind 5 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden.
Anlage 1 zur Richtlinie (PDF 0,65 MB) In Info-Korb legen
Anlage 1 zur Richtlinie ab 24.09.2020 (PDF 0,22 MB) In Info-Korb legen
Kurzinformation (PDF 43 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 18 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie ab 24.09.2020 (PDF 52 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF 34 kB) In Info-Korb legen
Bestätigung der Hausbank (PDF 1,1 MB) In Info-Korb legen
Votum Jugendamt (PDF 1,22 MB) In Info-Korb legen
Anlage Auftraggebereigenschaft (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste (XLS 1,33 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
Nutzen Sie hierfür auch unseren
Benutzerleitfaden