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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit diesem Förderprogramm fördert die ILB Investitionen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen.
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Investitionen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichungen.
Wer wird gefördert?
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Investitionen von
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze in Kindertageseinrichtungen. Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung in Form eines Zuschusses beträgt bis zu 10.000 EUR je neu geschaffenem Platz bei Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zu maximal 90 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Die Zuwendung soll ohne wichtigen Grund eine Bagatellgrenze von 50.000 EUR nicht unterschreiten.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge sind ab dem 24. September 2020 über das ILB-Kundenportal einzureichen. Antragsschluss ist der 31. März 2021.
Zusätzlich zum Antrag muss das positive Votum des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll, eingereicht werden.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe übersendet sein positives Votum zum Antrag an den Antragsteller, damit der Antragsteller das positive Votum über die ILB-Kundenportal hochladen kann.
Die Voten sind in einer Liste zusammenzufassen, fortzuschreiben (Votenliste) und vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die ILB zu übersenden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt vom 24. September 2020 bis zum 31. Dezember 2021.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, deren Planungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren nach dem 1. Januar 2019 begonnen haben. Die Investitionen sind bis zum 30. Juni 2023 abzuschließen.
Alle mit Hilfe der Zuwendung beschafften oder hergestellten unbeweglichen Gegenstände sind 10 Jahre, bei Zuwendungen ab 250.000 EUR 15 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden. Alle beweglichen Gegenstände mit einem Beschaffungswert von über 800 EUR sind 5 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden.
Anlage 1 zur Richtlinie In Info-Korb legen
Anlage 1 zur Richtlinie ab 24.09.2020 In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Richtlinie ab 24.09.2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Bestätigung der Hausbank In Info-Korb legen
Votum Jugendamt In Info-Korb legen
Anlage Auftraggebereigenschaft In Info-Korb legen
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen