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Fördermöglichkeiten für Kommunen und Unternehmen
Mit dem Förderprogramm RENplus 2014 – 2020 können Energieeffizienz-Projekte im gewerblichen und kommunalen Bereich gefördert werden.
RENplus 2014 – 2020 umfasst vielfältige Fördermöglichkeiten, die sich aufteilen in:
- investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz
- nicht investive Maßnahmen, wie Konzepte, Studien und Beratungen
- Begleitende Maßnahmen
- Einzelfallentscheidung
Investive Maßnahmen
Fördermöglichkeiten für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme nicht wirtschaftlich tätig sind | Juristische Personen des öffentlich und privaten Rechts, Einzelunternehmen | Förderhöchstbetrag je Einzelmaßnahme |
Energieeffizienz in technischen Prozesse | 80% | 15.000.000 € |
Energieeffizienz in bestehenden Nichtwohngebäuden und städtischen Quartieren | 80% | 10.000.000 € |
Energierückgewinnungssysteme | 80% | 15.000.000 € |
Neuerrichtung öffentlicher Nichtwohngebäude | 80% | 15.000.000 € |
Stromspeicher | 80% | 15.000.000 € |
Kälte- und Wärmespeicher | 80% | 5.000.000 € |
Wasserstoffspeicher | 80% | 12.000.000 € |
Speicherlösung E-Mobilität | 80% | 1.500.000 € |
KWK-Anlagen bis 1 MW | 80% | 500.000 € |
Integration und Nutzung erneuerbarer Energien bei technischen Prozessabläufen, im Gebäudebestand und städtische Quartieren | 80% | 15.000.000 € |
Fernwärme-/Fernkältesysteme ältesysteme (Erzeugungsanlage) | 80% | 20.000.000 € |
Fernwärme-/Fernkältesysteme (Verteilnetz) | 80% | 20.000.000 € |
Intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilersysteme | 80% | 5.000.00 € |
Errichtung und Netzanschluss von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge | 80% | 500.000 € |
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben der Allgemeinen Gruppengleichstellungsverordnung - AGVO (fachspezifische Europäische Beihilferechtsvorgaben)oder der De-minimis-Verordnung. Eine Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung ist grundsätzlich für alle investiven Maßnahmen mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent möglich
Nicht investive Maßnahmen
Fördermöglichkeiten für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme nicht wirtschaftlich tätig sind | Juristische Personen des öffentlich und privaten Rechts, Einzelunternehmen | Förderhöchstbetrag je Einzelmaßnahme |
Erarbeitung/Erstellung von Konzepten und Studien | 80% | 200.000 € |
Fortschreibung Regionaler Energiekonzepte | 80% | 200.000 € |
Umsetzung Regionaler Energiekonzepte | 80% | 150.000 € |
Informations- und Kommunikationsmaßnahmen | 80% | 50.000 € |
Begleitende Maßnahmen | 80% | 2.000.000 € |
Einzelfallentscheidung | Bis zu 1.200 EUR für jede eingesparte Tonne CO2/ p. a. | 3.000.000 € |
Fördermöglichkeiten für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme wirtschaftlich tätig sind | Juristische Personen des öffentlich und privaten Rechts, Einzelunternehmen | ||
Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Große Unternehmen | |
Energieeffizienz in technischen Prozessen | 55 % | 45 % | 35 % |
Energieeffizienz in bestehenden Nichtwohngebäuden | 55 % | 45 % | 35 % |
Energierückgewinnungssysteme | 55 % | 45 % | 35 % |
Stromspeicher | 20 % 55 % 70 % 55 % 80 % |
10 % 45 % 60 % 45 % 80 % |
- 35 % 50 % 35 % 80 % |
Kälte- und Wärmespeicher | |||
Wasserstoffspeicher | |||
Speicherlösung E-Mobilität | 80 % | 80 % | 80 % |
KWK-Anlagen bis 1 MW | 70 % | 60 % | 50 % |
Integration und Nutzung erneuerbarer Energien bei technischen Prozessabläufen, im Gebäudebestand und städtische Quartieren | 70 % 55 % |
60 % 45 % |
50 % 35 % |
Fernwärme-/Fernkältesysteme (Erzeugungsanlage) | 70% | 60 % | 50 % |
Fernwärme-/Fernkältesysteme (Verteilnetz) | 80% 70% 60% |
80% 70% 60% |
80% 70% 60% |
Intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilersysteme | 80 % |
80 % | 80 % |
Errichtung und Netzanschluss von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge | 60 % | 60 % | 60 % |
Fördermöglichkeiten für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme wirtschaftlich tätig sind | Förderhöchstbeträge je Maßnahme |
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Energieeffizienz in technischen Prozessen | 15.000.000 € |
Energieeffizienz in bestehenden Nichtwohngebäuden | 10.000.000 € |
Energierückgewinnungssysteme | 15.000.000 € |
Stromspeicher | 15.000.000 € |
Kälte- und Wärmespeicher | 5.000.000 € |
Wasserstoffspeicher | 12.000.000 € |
Speicherlösung E-Mobilität | 200.000 € |
KWK-Anlagen bis 1 MW | 500.000 € |
Integration und Nutzung erneuerbarer Energien bei technischen Prozessabläufen, im Gebäudebestand und städtische Quartieren | 15.000.000 € |
Fernwärme-/Fernkältesysteme (Erzeugungsanlage) | 20.000.000 € |
Fernwärme-/Fernkältesysteme (Verteilnetz) | 20.000.000 € |
Intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilersysteme | 5.000.000 € |
Errichtung und Netzanschluss von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge | 500.000 € |
Nichtinvestive Maßnahmen
Fördermöglichkeiten für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme wirtschaftlich tätig sind | Juristische Personen des öffentlich und privaten Rechts, Einzelunternehmen und Personen der gewerblichen Wirtschaft, die im Bezug auf die Fördermaßnahme wirtschaftlich tätig sind | ||
Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Große Unternehmen | |
Erarbeitung/Erstellung von Konzepten und Studien | 70 % | 60 % | 50 % |
Energieaudits nach DIN EN 16247 – 1 | 70 % | 60 % | - |
Energieberatungsdienstleistungen | 50 % | 50 % | - |
Fördermöglichkeiten für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme wirtschaftlich tätig sind | Förderhöchstbeträge je Maßnahme |
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Erarbeitung/Erstellung von Konzepten und Studien | 200.000 € |
Energieaudits nach DIN EN 16247 – 1 | 50.000 € |
Energieberatungsdienstleistungen | 50.000 € |
Begleitende Maßnahmen | 70 % 60 % 50 % | 2.000.000 € | |
Einzelfallentscheidung | Bis zu 750 EUR für jede eingesparte Tonne CO2/ p.a. | 3.000.000 € |
Ansprechpartner Energieeffizienzförderung
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Alexandra Nawrocki
Referat Energie/Netzwerke
Tel.: 0331 660-1650
E-Mail Kontakt
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Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH, Bereich WFBB Energie
Tel.: 0331 730 61-410
Fax: 0331 730 61-229
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