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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Am 15.06.2022 war Antragsschluss für die letzten Wirtschaftshilfen des Bundes (Überbrückungshilfe 4 und Neustarthilfe 2022). Insgesamt sind seit Juni 2020 (Start der Überbrückungshilfe 1) im Land Brandenburg über 60.000 Anträge eingegangen und mehr als 925.0000 Mio. EUR an Brandenburger Unternehmen ausgezahlt worden.
Bis zum 31.12.2022 müssen nun die Schlussabrechnungen über die prüfenden Dritten eingereicht werden. Die Prüfung der Schlussabrechnungen kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus ist ab sofort möglich. Weitere Informationen finden Sie hier und unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die Antragstellung für die Neustarthilfe Plus ist ab sofort möglich. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier und unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Frist verlängert: Änderungsanträge bei November- und Dezemberhilfe sind noch bis 31. Juli 2021 möglich. Schnelle Antragstellung lohnt sich: Nur Neuanträge auf Überbrückungshilfe III, die bis 30. Juni eingehen, können noch eine Abschlagszahlung erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Der Bund hat Anpassungen seiner FAQ zur Überbrückungshilfe III vorgenommen. Sie finden die aktuellen FAQ (inkl. der Änderungen in gelb markiert) wie gewohnt hier auf der Seite des Bundes.
Die ILB bietet zusammen mit der Industrie- und Handelskammer Potsdam (IHK) sowie den Handwerkskammern des Landes Brandenburg (HWK) spezielle Online-Seminare zu den aktuellen Corona-Hilfsprogrammen an. Am Donnerstag, 15. April, erfahren Interessierte, welches Corona-Hilfsprogramm für sie das richtige ist, wie die Antragstellung genau funktioniert und worauf besonders zu achten ist.
Durch einen Klick auf die folgenden Links gelangen Sie zur Anmeldung:
Die Auszahlungen in allen Programmen laufen wieder normal. Auch die vom partiellen Auszahlungsstopp betroffenen Abschlagszahlungen sind durch den Bund wieder gestartet worden.
Alle Corona-Sonderprogramme werden von der ILB ohne Einschränkungen weiter bearbeitet und ausgezahlt.
Alle Anträge, die bereits eine erste Abschlagszahlung durch die Bundeskasse erhalten haben und vor dem 03. März 2021 gestellt wurden, werden von der ILB ohne Einschränkungen weiter bearbeitet und ausgezahlt . Anträge, die ab dem 03. März 2021 gestellt wurden, sind von dem aktuellen Zahlungsstopp des Bundes betroffen.
Die Antragsbearbeitung durch die ILB läuft trotz des partiellen Auszahlungsstopps bei allen Corona-Sonderprogrammen ununterbrochen weiter. Das Bundeswirtschaftsministerium hat uns informiert, dass nach der Prüfung der Verdachtsfälle auf Betrug die Auszahlungen auch bei den Abschlagszahlungen in Kürze wieder aufgenommen werden sollen. Wir werden darüber zeitnah informieren.
Unternehmen können Anträge auf Corona-Hilfszahlungen des Bundes nun länger stellen als bislang geplant. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, wurde die Antragsfrist für die November- und die Dezemberhilfe bis 30. April verlängert. Bislang galt der 31. Januar für die Novemberhilfe als Enddatum, für die Dezemberhilfe war es der 31. März. Die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 kann nun bis 31. März beantragt werden - bisher lief die Antragsfrist bis 31. Januar.
Mit der November- und Dezemberhilfe sollen Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen entschädigt werden, die von Schließungen betroffen sind. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November beziehungsweise Dezember 2019 - anteilig für die jeweilige Dauer der Schließungen. Mit den Überbrückungshilfen werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten erstattet.
Antragstellungen auf Corona-Dezemberhilfe sind ab sofort über das Bundesportal möglich. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Tage der Schließungen im Dezember 2020 gewährt.
Potsdam (dpa/bb) - Zur Abfederung der Folgen von Schließungen wegen der Corona-Pandemie haben laut Landesinvestitionsbank (ILB) mehr als 6 000 Brandenburger Unternehmen bereits einen Abschlag auf die Novemberhilfe erhalten. Darunter seien rund 1 700 Soloselbstständige, die eine Unterstützung bis zu 5 000 Euro erhalten können. Zudem bekamen weitere rund 4300 Unternehmen Abschläge auf die Novemberhilfe, die ihre Anträge über das Bundesportal gestellt hatten. Insgesamt wurden rund 33 Millionen Euro an Abschlägen an Unternehmen und Soloselbständige ausgezahlt, maximal in Höhe von 10 000 Euro.
Inzwischen sei diese Summe auf maximal 50 000 Euro erhöht worden und werde berechtigten Antragstellern nachgezahlt, wie die ILB weiter mitteilte. Diese Nachzahlungen sollen nach Angaben des Bundes noch in diesem Jahr gestartet werden. Zudem wird der Bund ab dem 10. Januar den Bewilligungsstellen der Länder die Bearbeitungsportale freischalten, um die weitere Antragsprüfung und die Auszahlung der November- und anschließend Dezemberhilfen vornehmen zu können. Tillmann Stenger, ILB-Vorstandschef, bat die Unternehmen in diesem Zusammenhang um Geduld. «Sobald uns der Bund technisch dazu in die Lage versetzt, werden wir zügig den entstandenen Stau abarbeiten.»
Das beantragte Fördervolumen der Novemberhilfe lag in Brandenburg aktuell bei insgesamt über 72 Millionen Euro. Rund 6 500 Anträge von Unternehmen sind bereits gestellt worden.
Die Novemberhilfen sind Zuschüsse für Firmen zum Beispiel in der Gastronomie, die wegen behördlicher Anordnungen in der Corona-Krise zumachen mussten. Dabei gibt es Abschlagszahlungen, das ist ein Vorschuss auf spätere Zahlungen ohne tiefer gehende Prüfung. Soloselbstständige erhalten bisher eine Abschlagszahlung von bis zu 5000 Euro, andere Unternehmen bis zu 10 000 Euro. Das Programm sieht vor, dass für die meiste Zahl der Firmen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden sollen. Ähnliche Hilfen soll es als Dezemberhilfe geben.
Die Novemberhilfe bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe, deren wirtschaftliche Tätigkeit von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden seit 25. November 2020 Abschlagszahlungen von bis 5.000 Euro bei Direktanträgen von Soloselbständigen und von bis zu 10.000 Euro bei Anträgen über Prüfende Dritte gezahlt. Ab 11. Dezember beträgt die Höchstgrenze der Abschlagszahlungen bei Anträgen über Prüfende Dritte 50.000 Euro. Antragsteller, die bereits eine auf 10.000 Euro gedeckelte Abschlagszahlung erhalten haben, werden ab der nächsten Woche eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten.
Nach Antragstellung wird ein Teil der Anträge im Rahmen einer haushaltsrechtlich erforderlichen beschleunigten Vorprüfung direkt in das Bewilligungsverfahren der Länder überwiesen. Der Anteil dieser direkt weitergeleiteten Anträge an den Gesamtanträgen beträgt etwa 10 Prozent der Direktanträge und momentan zwischen 25 und 30 Prozent der über die Prüfenden Dritten eingereichten Anträge. Dieser Anteil wird durch eine Optimierung der beschleunigten Vorprüfung weiter reduziert werden. Der Antragsteller erhält in diesen Fällen die gesamte Fördersumme im Rahmen der regulären Bearbeitung seines Antrags durch die Bewilligungsstellen der Länder. Eine Abschlagszahlung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen. Aus technischen Gründen erfolgt in diesen Fällen keine Zwischennachricht an den Antragsteller. Sollte nach Antragstellung innerhalb von 10 Tagen keine Abschlagszahlung erfolgen, kann der Antragsteller aber damit rechnen, dass sein Antrag nach der Vorprüfung direkt an die Bewilligungsstellen der Länder überwiesen worden ist. Nachfragen zum Verfahrensstand bei den Bewilligungsstellen sollten möglichst vermieden werden, um eine rasche Bearbeitung und Bescheidung der Anträge in den Bewilligungsstellen zu ermöglichen. Die reguläre Auszahlung der beantragten Novemberhilfe durch die Bewilligungsstellen der Länder startet voraussichtlich am 10. Januar.“
Uns liegen einige aktuelle Informationen des Bundes zur Novemberhilfe vor, die wir an Sie weitergeben möchten:
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Bund hat den Ländern mitgeteilt, dass die Auszahlung der Novemberhilfe ab 10. Januar 2021 durch die ILB erfolgen kann. Ab diesem Zeitpunkt liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung vor. Bis dahin besteht die Möglichkeit einer Abschlagszahlung bei Antragsstellung.
Das Bundesportal ermöglicht der ILB noch nicht, Ihre Anträge bzw. Änderungen zu bearbeiten. Die technischen Voraussetzungen dafür werden durch den Dienstleister der Bundesregierung erst in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen. Daher können wir Ihnen keine Auskunft zum Status Ihres Antrages erteilen.
Allgemeine Fragen zur Antragsbearbeitung
0331 660 2211
Prüfen der Antragsberechtigung 030 1200 21034
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de