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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die Antragstellung war bis zum 31.10.2021 möglich.
Die Überbrückungshilfe IV setzt auf die bisherigen Regelungen der ÜBH III Plus auf und erweitert diese.
Gewährt werden Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit hohem Corona-bedingten Umsatzausfall. Der vorgesehene Eigenkapitalzuschuss soll gezielt Advents- und Weihnachtsmärkte und anderen von den Einschränkungen im November und Dezember 2021 betroffenen Unternehmen helfen.
Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte, z. B. über einen Steuerberater.
Antragsschluss ist der 15. Juni 2022.
Weitere Informationen und das Antragsportal finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Prüfen der Antragsberechtigung 030 1200 21034
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de
Fragen zur Antragsbearbeitung
030 530 199 322
Allgemeine Fragen zur Antragsbearbeitung
0331 660 2211