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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Bitte beachten Sie die Möglichkeit von der Überbrückungshilfe III in die Neustarthilfe zu wechseln. Hier finden Sie alle Hinweise zum Wechsel.
Die Antragstellung war bis zum 31.10.2021 möglich.
Ein Unternehmen erleidet in den Monaten Januar bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von 55 %.
Für die einzelnen Monate ergeben sich somit folgende Fördersätze:
Im Weiteren wurden folgende Verbesserungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III beschlossen:
Prüfen der Antragsberechtigung 030 1200 21034
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de
Fragen zur Antragsbearbeitung
030 530 199 322
Allgemeine Fragen zur Antragsbearbeitung
0331 660 2211