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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die Überbrückungshilfe III Plus setzt auf die bisherigen Regelungen der ÜBH III auf.
Gewährt werden Corona-Hilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Freiberufler und Freiberuflerinnen und Soloselbständige. Die Antragstellung erfolgt über Ihre Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und/oder Rechtsanwälte.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Prüfen der Antragsberechtigung 030 1200 21034
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de
Fragen zur Antragsbearbeitung
030 530 199 322
Allgemeine Fragen zur Antragsbearbeitung
0331 660 2211