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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die Neustarthilfe Plus setzt auf die bisherigen Regelungen der Neustarthilfe auf.
Gewährt werden Corona-Hilfen des Bundes für Soloselbständige (mit oder ohne Personengesellschaft), kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten (bis zu 14 Wochen), kurzfristig Beschäftigte (weniger als 7 aufeinanderfolgende Kalendertage), kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte, z. B. über einen Steuerberater. Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstbetrag von 4.500 Euro sind unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Prüfen der Antragsberechtigung 030 1200 21034
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de
Allgemeine Fragen zur Antragsbearbeitung
0331 660 2211