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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Mit dem Förderprogramm können Unternehmen der Landwirtschaft ihre Investitionsvorhaben finanzieren.
Die Richtlinie unterteilt sich in drei Förderschwerpunkte:
Die Förderung von Investitionsvorhaben in Brandenburg oder Berlin soll die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, besonders tierartgerechten und multifunktionalen Landwirtschaft unterstützen.
Schwerpunkte der Förderung sind die Verbesserung der artgerechten Tierhaltungsbedingungen, des effizienten Ressourceneinsatzes, der Verbesserung der Umwelt- und Klimaschutzleistungen sowie die Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen.
Weiterhin sollen Schäden von Naturkatastrophen (widrige Witterungsverhältnisse) vorgebeugt werden. Darüber hinaus soll die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im nichtlandwirtschaftlichen Bereich (Teil III der Richtlinie) unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Unternehmen aller Rechtsformen, die landwirtschaftlich tätig sind und folgende Bedingungen erfüllen:
Was wird gefördert?
Teil I der Richtlinie
Langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen:
Teil II der Richtlinie
Investitionen zur Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung von Produkten des Gartenbaus und der Imkerei
Teil III der Richtlinie
Investitionen zur Schaffung zusätzlicher, nichtlandwirtschaftlicher Einkommensquellen:
Wie wird gefördert?
Zuschüsse in Höhe von
Die Förderung ist begrenzt auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 5,0 Mio. Euro im Rahmen der Geltungsdauer der Förderrichtlinie, das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro. Der Gesamtwert der gewährten Beihilfen darf 40 % nicht überschreiten.
Nur bei Investitionen im Rahmen der europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) sind 50 % möglich.
Die Förderung ist begrenzt auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 2,0 Mio. Euro in den Jahren 2014-2022, das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 5.000 Euro.
Die Förderung wird als "De-minimis"-Beihilfe mit Beachtung der VO (EU) Nr. 1407/2013 gewährt. Danach dürfen die im Rahmen der "De-minimis"-Beihilfen gewährten Zuwendungen 200.000 Euro in einem Zeitraum von drei Kalenderjahren nicht überschreiten. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragstellung ist zu einem festen Termin des jeweiligen Kalenderjahres möglich. In Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln können weitere Termine festgelegt werden. Die Termine werden veröffentlicht.
Geltungsdauer
Die Richtlinie Teil I und II gilt bis zum 31. Dezember 2025, Teil III bis zum 31. Dezember 2023.
Erlass des MLUK zur Verlängerung ELER-finanzierter Richtlinien vom 11.03.2021 In Info-Korb legen
Hinweise zur Richtlinie In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Anlage 1 Arbeitsblatt Grobkalkulation Lagerkapazität für Stallmist In Info-Korb legen
Bewertungskriterien zur Projektauswahl (PAK) In Info-Korb legen
De-minimis-Kundeninformationsblatt ELER In Info-Korb legen
Hinweise zum Arbeitsblatt Grobkalkulation Lagerkapazität für Stallmist In Info-Korb legen
Hinweise zur Transparenz von EU-Agrarbeihilfen In Info-Korb legen
Informationsblatt zur Sanktionsregelung In Info-Korb legen
Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Publizität (ELER) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Anlage Angebotsübersicht In Info-Korb legen
Antrag Teil I In Info-Korb legen
Antrag Teil II In Info-Korb legen
Antrag Teil III In Info-Korb legen
Arbeitsblatt Grobkalkulation Lagerkapazität für Stallmist In Info-Korb legen
Die Anlage 1 und die Hinweise zum Arbeitsblatt Grobkalkulation Lagerkapazität für Stallmist finden Sie unter Konditionen/Formulare/Dokumente/Ergänzende Informationen.
Arbeitsblatt Lagerkapazität tierische Exkremente In Info-Korb legen
Arbeitsblatt zur Ermittlung GVE-Besatz In Info-Korb legen
Bitte zusammen mit dem Formular "Stellungahme Landwirtschaftsamt" beim zuständigen Landwirtschaftsamt vorlegen.
Auszahlungsantrag ELER (Richtlinie) In Info-Korb legen
Bauliche Anforderungen Geflügel In Info-Korb legen
Bauliche Anforderungen Jung- und Zuchtsauen und Kälbern In Info-Korb legen
Bauliche Anforderungen Kühe, Rinder In Info-Korb legen
Bauliche Anforderungen Schweine In Info-Korb legen
Bauliche Anforderungen Ziegen, Schafe, Pferde In Info-Korb legen
Besondere Anforderungen gemäß Anlage 2 Richtlinie In Info-Korb legen
Besondere Anforderungen gemäß Anlage 7 Richtlinie In Info-Korb legen
Betreuervertrag In Info-Korb legen
Buchführungsverpflichtung BMEL-Jahresabschluss In Info-Korb legen
De-minimis-Erklärung ELER In Info-Korb legen
Effizienznachweis Teil A/Teil I der Richtlinie In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag und Verwendungsnachweis
Effizienznachweis Teil B/Teil II der Richtlinie In Info-Korb legen
Effizienznachweis Teil C/Teil III der Richtlinie In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärung Interessenkonflikt private Auftraggeber In Info-Korb legen
Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Finanzierungsbestätigung Hausbank In Info-Korb legen
Investitionskonzept In Info-Korb legen
Hinweise Investitionskonzept
Liste der bezahlten Rechnungen In Info-Korb legen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise!
Stellungnahme Landwirtschaftsamt In Info-Korb legen
Stellungnahme Untere bzw. Obere Wasserbehörde In Info-Korb legen
Verpflichtungserklärung Beteiligung am Betriebsvergleich (Gartenbau) In Info-Korb legen
Verwendungsnachweis ELER In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen