Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Bildungsmaßnahmen sind.
Was wird gefördert?
die Erstausbildung
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Gefördert wird die berufliche Erstausbildung geeigneter Personen.
Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung
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Gefördert werden spezifische Maßnahmen unter Berücksichtigung vorhandener beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen nach einem individuellen Bildungsplan.
berufsvorbereitende Maßnahmen
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Gefördert werden Maßnahmen zur beruflichen Förderung oder beruflichen Vorbereitung durch die Vermittlung praktischer Fertigkeiten in Verbindung mit schulischen und sozialen Alterskompetenzen zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der beruflichen Vermittlungschancen.
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
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projektbezogene Personal- und Sachausgaben,
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Ausgaben für die Ausbildungsbeihilfe der Gefangenen gemäß § 66 Absatz 1, Nummer 2 des Brandenburgischen Justizvollzugsgesetzes.
Die Förderung der Erstausbildung beträgt bis zu 6 Euro und für Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung sowie von berufsvorbereitenden Maßnahmen bis zu 5 Euro je Teilnehmerstunde.
Die Förderung aus dem ESF beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 % ist durch den Nachweis der Ausbildungsbeihilfe darzustellen.