ILB Förderfinder
Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben
Jetzt Förderung findenFür dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) über die ILB die Erschließung neuer Zielgruppen für ein Studium sowie einen erfolgreichen Studienverlauf bis zur Erlangung eines akademischen Abschlusses.
Fördernehmer | staatliche Hochschulen im Land Brandenburg |
---|---|
Förderthemen | Maßnahmen für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, Maßnahmen in der Studienabschlussphase und nach Abschluss von Studium oder Promotion, Veranstaltungen und Präsentationen zur Studiengewinnung sowie Kooperationen von Hochschulen mit Unternehmen und Institutionen |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds (ESF) |
Wir unterstützen Projekte, die zur Verbesserung der Beschäftigungschancen führen. Mit den geförderten vielseitigen Maßnahmen soll ein Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Anzahl von hochqualifizierten Fachkräften für das Land Brandenburg und zur Umsetzung der Offenheit und Durchlässigkeit der Hochschulen geleistet werden.
Wer wird gefördert?
staatliche Hochschulen im Land Brandenburg
Was wird gefördert?
Studienvorbereitung und Studienverlauf
Studierendengewinnung
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Anteilfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Der maximale Fördersatz für jedes Einzelvorhaben beträgt 80 %.
Im Haushalt des Antragstellers muss sichergestellt sein, dass mindestens 20 % der Gesamtsumme kofinanziert wird.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2015 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Die Mindesthöhe der Gesamtausgaben für ein Vorhaben beträgt 20.000 Euro.
An der Finanzierung können sich auch Dritte beteiligen, wie Unternehmen, Institute, Kommunen, Arbeitsagenturen, Forschungseinrichtungen, weitere Hochschulen. In allen Fördertatbeständen sind Verbundlösungen förderbar.
Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Zuweisungs- bzw. Zuwendungsempfänger gefördert.
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring)
Stand: 06/2019ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Stand: 03/2015ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben
Stand: 11/2020ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung
Stand: 03/2015Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020
Stand: 03/2015Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 Maßnahmen ab 01. Juli 2020
Stand: 06/2020Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 - russisch
neu
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (arabisch)
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch)
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (englisch)
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (französisch)
Stand: 05/2021Personaleinsatz/Stellenbeschreibung
Anlage zum Antrag
Stand: 10/2015für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022