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Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel, die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut in Brandenburg zu leisten. Hierzu soll die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Situation der Teilnehmenden und die Situation von in Familienbedarfsgemeinschaften lebenden Kindern verbessert werden.
Fördernehmer | juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften |
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Förderthemen | Gefördert wird die Integrationsbegleitung als ressourcen- und lösungsorientierter Prozess sowie Unterstützungsmodule die zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden beitragen und/oder deren soziale Situation verbessern. |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds (ESF) |
Wir unterstützen Projekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg mit dem Ziel, die Projektteilnehmenden schrittweise an Arbeit heranzuführen und in Erwerbstätigkeit oder Bildung zu integrieren sowie die soziale Teilhabe und das Zusammenleben in den teilnehmenden Familien zu stärken.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleiter/innen (sozialpädagogische Begleitung) mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen.
Integrationsbegleiter/innen
Es werden Unterstützungsmodule gefördert, die
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Indirekte Ausgaben werden nach Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 1303/2013 anhand eines Pauschalsatzes in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben gefördert.
Für Teilnehmende, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II beziehen, wird ein monatlicher Betrag in Höhe von 351 Euro als Kofinanzierung pauschal nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 angerechnet.
Ausgaben für Fahrten, die den Teilnehmenden durch die Teilnahme an der Maßnahme vor der Integration in Erwerbstätigkeit oder Bildung entstehen, werden in Form einer Pauschale nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gefördert.
Der Zuschuss zu den Ausgaben für die Fahrten beträgt abhängig vom Wohnort,
Der Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kann bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Die Zuwendung bezogen auf die gesamten zuschussfähigen Ausgaben darf pro Teilnehmenden im Durchschnitt 5.000 Euro nicht überschreiten.
Die notwendige Kofinanzierung der ESF-Mittel erfolgt aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 25. September 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Anlage Anforderungen an einzureichende Konzepte und Auswahlkriterien (2021-2022)
Stand: 10/2020Merkblatt Hinweise zur Projektumsetzung 2018-2020
Integrationsbegleitung
Stand: 08/2017Merkblatt Hinweise zur Projektumsetzung 2021-2022
Integrationsbegleitung
Stand: 11/2020Merkblatt Kriterien für den Sachbericht Integrationsbegleitung 2021-2022
Stand: 02/2021Merkblatt Mindestanforderungen TN-Dokumentation - Richtlinie Integrationsbegleitung 2021-2022
Stand: 02/2021Merkblatt Mindestanforderungen zum Nachweis der Projektzugehörigkeit der Teilnehmer 2018-2020
Integrationsbegleitung
Stand: 06/2018Merkblatt Pauschalen im Förderzeitraum 2018-2021
Integrationsbegleitung
Stand: 06/2018Merkblatt Pauschalen im Förderzeitraum 2021-2022
Integrationsbegleitung
Stand: 09/2021Regionale Verteilung / Projektanzahl zur Förderung 2021-2022
Stand: 10/2020ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring)
Stand: 06/2019ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Stand: 03/2015ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben
Stand: 11/2020ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung
Stand: 03/2015Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020
Stand: 03/2015Transnationaler Methodenkoffer zur Aktivierung langzeitloser Familienmitglieder
Stand: 02/2015Abrechnung ALG II-Pauschale Integrationsbegleitung 2021-2022
Stand: 02/2021Abrechnung Fahrtkostenpauschale Integrationsbegleitung 2015-2020
Integrationsbegleitung
Stand: 12/2017Abrechnung Fahrtkostenpauschale Integrationsbegleitung 2021-2022
Stand: 02/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch)
Stand: 05/2021Personaleinsatz/Stellenbeschreibung
Anlage zum Antrag
Stand: 10/2015für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 08/2020Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
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Stand: 02/2020Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020