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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
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Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel, die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut in Brandenburg zu leisten. Hierzu soll die Beschäftigungsfähigkeit, die soziale Situation der Teilnehmenden und die Situation von in Familienbedarfsgemeinschaften lebenden Kindern verbessert werden.
Wir unterstützen Projekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg mit dem Ziel, die Projektteilnehmenden schrittweise an Arbeit heranzuführen und in Erwerbstätigkeit oder Bildung zu integrieren sowie die soziale Teilhabe und das Zusammenleben in den teilnehmenden Familien zu stärken.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleiter/innen (sozialpädagogische Begleitung) mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen.
Integrationsbegleiter/innen
Es werden Unterstützungsmodule gefördert, die
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Indirekte Ausgaben werden nach Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 1303/2013 anhand eines Pauschalsatzes in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben gefördert.
Für Teilnehmende, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II beziehen, wird ein monatlicher Betrag in Höhe von 351 Euro als Kofinanzierung pauschal nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 angerechnet.
Ausgaben für Fahrten, die den Teilnehmenden durch die Teilnahme an der Maßnahme vor der Integration in Erwerbstätigkeit oder Bildung entstehen, werden in Form einer Pauschale nach Artikel 67 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gefördert.
Der Zuschuss zu den Ausgaben für die Fahrten beträgt abhängig vom Wohnort,
Der Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kann bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Die Zuwendung bezogen auf die gesamten zuschussfähigen Ausgaben darf pro Teilnehmenden im Durchschnitt 5.000 Euro nicht überschreiten.
Die notwendige Kofinanzierung der ESF-Mittel erfolgt aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 25. September 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Anlage Anforderungen an einzureichende Konzepte und Auswahlkriterien (2021-2022) In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Merkblatt Hinweise zur Projektumsetzung 2018-2020 In Info-Korb legen
Integrationsbegleitung
Merkblatt Hinweise zur Projektumsetzung 2021-2022 In Info-Korb legen
Merkblatt Kriterien für den Sachbericht 2018-2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Kriterien für den Sachbericht Integrationsbegleitung 2021-2022 In Info-Korb legen
Merkblatt Mindestanforderungen TN-Dokumentation - Richtlinie Integrationsbegleitung 2021-2022 In Info-Korb legen
Merkblatt Mindestanforderungen zum Nachweis der Projektzugehörigkeit der Teilnehmer 2018-2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen im Förderzeitraum 2018-2021 In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen im Förderzeitraum 2021-2022 In Info-Korb legen
Regionale Verteilung / Projektanzahl zur Förderung 2021-2022 In Info-Korb legen
Richtlinie 2015-2020 In Info-Korb legen
Richtlinie 2021-2022 In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Transnationaler Methodenkoffer zur Aktivierung langzeitloser Familienmitglieder In Info-Korb legen
Abrechnung ALG II-Pauschale Integrationsbegleitung 2021-2022 In Info-Korb legen
Abrechnung Fahrtkostenpauschale Integrationsbegleitung 2015-2020 In Info-Korb legen
Abrechnung Fahrtkostenpauschale Integrationsbegleitung 2021-2022 In Info-Korb legen
Abrechnung der ALG II-Pauschale 2018-2020 In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen