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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die Antragsfrist für dieses Programm endete am 30. April 2021.
Mit der Novemberhilfe werden für Unternehmen und Soloselbständige Zuschüsse pro Schließtag in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes an den vergleichbaren Tagen im Novemberhilfe 2019 gewährt.
Alle weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Prüfen der Antragsberechtigung 030 1200 21034
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de
Allgemeine Fragen zur Antragsbearbeitung
0331 660 2211