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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Der Sonderfonds unterstützt (Kultur-) Veranstalter, die Schäden aus coronabedingten Absagen und Minderauslastungen bei Veranstaltungen zu verzeichnen haben.
Antragsberechtigt sind Veranstalter von Kulturveranstaltungen nach Art. 53 AGVO.
Dieses Hilfsprogramm unterstützt Veranstalter mit zwei Modulen:
Ab 15. Juni 2021 können Sie Ihre Veranstaltung auf dem Portal sonderfondskulturveranstaltungen.de registrieren und erhalten weiterführende Informationen
Es ist zwingend notwendig, dass Sie Ihre Veranstaltungen vor der geplanten Durchführung über den v. g. Link registrieren. Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung (oder Absage) der Veranstaltung.
Die Auszahlungen übernimmt bundesweit die Kasse der Hansestadt Hamburg.
Die Wirtschaftlichkeitshilfe als Zuschuss zu den Ticketeinnahmen können Sie für Ihre geplanten Veranstaltungen
Die Ausfallabsicherung können Sie für geplante Veranstaltungen zwischen
Sonderfonds Kulturveranstaltungen 0800-6648430
Allgemeine Fragen zur Antragsbearbeitung
0331 660 2211