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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
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Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (MdJ)
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium der Justiz über die ILB inhaftierte Erwachsene durch hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um die Arbeitsmarktchancen nach ihrer Entlassung zu verbessern.
Wir unterstützen Projekte, die die Arbeitsmarktchancen für inhaftierte Erwachsene verbessern. Dies soll durch eine leistungsdifferenzierte und den zielgruppenspezifischen Besonderheiten angepasste hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls in Verbindung mit lebenspraktischen Lernübungen und der Vermittlung von sozialen Alltagskompetenzen erreicht werden.
Wer wird gefördert?
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Bildungsmaßnahmen sind
Was wird gefördert?
Gefördert werden spezifische berufliche Qualifizierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung vorhandener beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen nach einem individuellen Bildungsplan.
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Die Förderung für Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung beträgt bis zu 5,50 Euro je Teilnehmerstunde. Die Förderung aus dem ESF beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 % ist durch den Nachweis der Ausbildungsbeihilfe darzustellen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragstellung ist vom 16. Dezember 2019 bis zum 17. Januar 2020 über das Kundenportal der ILB möglich.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt vom 11. November 2019 und endet am 30. Juni 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Antragstellende, die bisher noch nicht in den betroffenen Haftanstalten tätig waren, müssen sich vorab über die besonderen Ausbildungsumstände in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt informieren. Dazu sollten die Antragstellenden in Absprache mit der Leitung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt einen Vor-Ort-Termin vereinbaren, um eine Beurteilung der Maßnahme und der für die Durchführung maßgeblichen Begleitumstände vornehmen zu können. Für die Teilnahme am Vor-Ort-Termin ist von jedem Teilnehmenden ein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Pass) vorzuhalten.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen