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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium für Ländwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit der Förderung verfolgt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die ILB das Ziel, Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und II fachkompetente Unterstützung bei der beruflichen Orientierung zu geben. Im Vordergrund der Schulprojekte stehen Grüne Berufe und der ländliche Raum, um auch in diesem Bereich einen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Land Brandenburg zu leisten.
Das „Kompetenzzentrum Landwirtschaft und ländlicher Raum“ hat die Aufgabe, die Oberschulen, Gesamtschulen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“, Landwirtschaftsbetriebe/ Unternehmen und weitere Akteure im ländlichen Raum mit Projekten zur Berufsorientierung im Bereich der „Grünen Berufe“ zu sensibilisieren. Berufsorientierung für einen Beruf in der Landwirtschaft und das Aufzeigen von Bleibeperspektiven in Brandenburg aus der Sicht des ländlichen Raumes stehen im Mittelpunkt des Projekts.
Wer wird gefördert?
Ländliche Heimvolkshochschule am Seddiner See e. V.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Projektkosten (Personal- und Sachausgaben) zur Umsetzung von Schulprojekten.
Wie wird gefördert?
Der Antragsteller erarbeitet ein Konzept zur Umsetzung von Schulprojekten in enger Zusammenarbeit mit den Regionalpartnern der Projekte Initiative Sekundarstufe I, den Schulen und den Unternehmen im ländlichen Raum, das als Anlage des Antrages auf Förderung bei der ILB vom für Landwirtschaft zuständigen Ministerium fachlich bewertet wird.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Ländliche Heimvolkshochschule am Seddiner See e. V. wurde aufgrund langjähriger Erfahrungen und ausgezeichneter Projektarbeit auf diesem Gebiet für die Durchführung des Projektes ausgewählt.
Geltungsdauer
Die Förderung beginnt am 01. Januar 2016 und endet am 31. Dezember 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Kurzinformation In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 In Info-Korb legen
(Kompetenzzentrum Landwirtschaft und ländlicher Raum)
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) In Info-Korb legen
Merkblatt "Kriterien für den Sachbericht" In Info-Korb legen
Was ist zu beachten...?
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen