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Dezemberhilfe

Die Antragsfrist für dieses Programm endete am 30. April 2021.

Mit der Dezemberhilfe werden für Unternehmen und Soloselbständige Zuschüsse pro Schließtag in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes an den vergleichbaren Tagen im Dezember 2019 gewährt.

Alle weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Unternehmen

Soloselbstständige

Kontakt

  • BUNDES-Hotline Corona-Sonderprogramme

    Prüfen der Antragsberechtigung
    030 1200 21034

    E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

  • Experten-Hotline des Bundes für prüfende Dritte

    Fragen zur Antragsbearbeitung

    030 530 199 322

  • ILB-Servicehotline

    Förderberater der ILB

    Allgemeine Fragen zur Schlussabrechnung


    Tel.: 0331 660 2211
    E-Mail-Kontakt

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