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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
EUROPÄISCHE UNION
Europäischer Sozialfonds
esf.brandenburg.de
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB bei Projekten zur Stärkung der Sozialpartnerschaft und zur Steigerung der Qualität der Arbeit.
Wir unterstützen die Stärkung der Sozialpartnerschaft und die Steigerung der Qualität der Arbeit im Land Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können tariffähige Gewerkschaften und tariffähige Arbeitgeberverbände sein sowie sonstige Organisationsträger als juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder als Personengesellschaften. Die Sozialpartner müssen einen Standort in oder eine örtliche Zuständigkeit für das Land Brandenburg aufweisen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte zur Modernisierung der betrieblichen Arbeitsorganisation und Vermittlung sozialpartnerschaftlicher Inhalte im Land Brandenburg. Die Laufzeit der Projekte beträgt mindestens 24 und maximal 36 Monate.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.
Die förderfähigen Gesamtausgaben setzen sich zusammen aus direkten und indirekten Ausgaben des Zuwendungsempfängers zur Projektdurchführung. Zu den direkten Ausgaben zählen Personal- und Sachausgaben. Die indirekten Ausgaben werden über eine Pauschale in Höhe von 15% der direkten Personalausgaben gefördert.
Der Zuwendungsempfänger muss eine Kofinanzierung von 20% der förderfähigen Gesamtausgaben sicherstellen.
Die Zuwendung darf 460.000,00 EUR je Projekt nicht überschreiten.
Der Zuwendungsempfänger ist der Intermediär der Förderung. Er reicht den Vorteil der Zuwendung an die endbegünstigten Unternehmen durch. Zu den Aufgaben des Zuwendungsempfängers zählen die Akquise von Unternehmen, Führen von Orientierungsgesprächen mit Unternehmen, Ansprache von Betriebsräten, Beschaffung der Beratungsleistung, Projektcontrolling und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Beratungsleistungen vergibt der Zuwendungsempfänger an externe Berater. Diese wiederum erbringen gegenüber den endbegünstigten Unternehmen eine unentgeltliche Beratungsleistung im Bereich der Arbeitsorganisation.
Der Zuwendungsempfänger erhält eine Zuwendung in Höhe der für die Projektumsetzung notwendigen Personal- und Sachausgaben. Das endbegünstigte Unternehmen erhält eine staatliche Beihilfe, da es unentgeltlich eine Beratungsleistung im Bereich der Arbeitsorganisation zur Verfügung gestellt bekommt. Bei dieser Förderung (des endbegünstigten Unternehmens) handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe.
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge sind zwischen dem 27. März und dem 20. April 2017 über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen. Zusammen mit dem Antrag ist ein Konzept und ein Letter of Intent einzureichen.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 12. Juli 2016 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331-660-2200.
Die ILB entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen und unter Berücksichtigung eines fachlichen Votums des MASGF und der Wirtschaftsförderung Brandenburg über die Gewährung der Förderung.
Anlage zu Nummer 7.1 der Richtlinie In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Merkblatt zur Richtlinie In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 In Info-Korb legen
Letter of Intent (LOI) - Muster In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt Kriterien für den Sachbericht In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen In Info-Korb legen
Merkblatt Verfahren zu "De-minimis-Beihilfen" In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 In Info-Korb legen
De-minimis-Bescheinigung-SoPa In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Teilnahmebestätigung In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Übersicht der abzurechnenden Teilnehmerstunden In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen