Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können tariffähige Gewerkschaften und tariffähige Arbeitgeberverbände sein sowie sonstige Organisationsträger als juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder als Personengesellschaften. Die Sozialpartner müssen einen Standort in oder eine örtliche Zuständigkeit für das Land Brandenburg aufweisen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte zur Modernisierung der betrieblichen Arbeitsorganisation und Vermittlung sozialpartnerschaftlicher Inhalte im Land Brandenburg. Die Laufzeit der Projekte beträgt mindestens 24 und maximal 36 Monate.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt.
Die förderfähigen Gesamtausgaben setzen sich zusammen aus direkten und indirekten Ausgaben des Zuwendungsempfängers zur Projektdurchführung. Zu den direkten Ausgaben zählen Personal- und Sachausgaben. Die indirekten Ausgaben werden über eine Pauschale in Höhe von 15% der direkten Personalausgaben gefördert.
Der Zuwendungsempfänger muss eine Kofinanzierung von 20% der förderfähigen Gesamtausgaben sicherstellen.
Die Zuwendung darf 460.000,00 EUR je Projekt nicht überschreiten.
Der Zuwendungsempfänger ist der Intermediär der Förderung. Er reicht den Vorteil der Zuwendung an die endbegünstigten Unternehmen durch. Zu den Aufgaben des Zuwendungsempfängers zählen die Akquise von Unternehmen, Führen von Orientierungsgesprächen mit Unternehmen, Ansprache von Betriebsräten, Beschaffung der Beratungsleistung, Projektcontrolling und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Beratungsleistungen vergibt der Zuwendungsempfänger an externe Berater. Diese wiederum erbringen gegenüber den endbegünstigten Unternehmen eine unentgeltliche Beratungsleistung im Bereich der Arbeitsorganisation.
Der Zuwendungsempfänger erhält eine Zuwendung in Höhe der für die Projektumsetzung notwendigen Personal- und Sachausgaben. Das endbegünstigte Unternehmen erhält eine staatliche Beihilfe, da es unentgeltlich eine Beratungsleistung im Bereich der Arbeitsorganisation zur Verfügung gestellt bekommt. Bei dieser Förderung (des endbegünstigten Unternehmens) handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe.