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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Vermittlung junger Fachkräfte bis 30 Jahre in Unternehmen in der Einstiegsphase direkt im Anschluss an die abgeschlossene Ausbildung bzw. das Studium.
Wir unterstützen Projekte, die auf beiden Seiten des Arbeitsmarkts ansetzen. Es sollen gleichzeitig junge Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen Studium bei der Eingliederung auf ausbildungsadäquate Arbeitsplätze als auch Unternehmen bei der Besetzung freier Stellen mit jungen Fachkräften unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Was wird gefördert?
Gefördert wird
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger muss mindestens 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben betragen.
Die Zuwendung bezogen auf die gesamten zuschussfähigen Ausgaben darf pro Teilnehmender im Durchschnitt 3.350 Euro nicht überschreiten.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH (WFBB).
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 2. November 2017 in Kraft und gilt bis 31. März 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Es kann ein Zuwendungsempfänger gefördert werden, der ein Projekt für das gesamte Land Brandenburg durchführt.
Junge Erwachsene im Sinne dieses Programms sind Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, eine Berufsausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen haben und nicht älter als 30 Jahre sind. Von der Altershöchstgrenze kann abgewichen werden, wenn sich die betreffenden jungen Erwachsenen unmittelbar vor Eintritt in die Maßnahme in Elternzeit befand oder für die Dauer von mindestens einem Jahr geringfügig beschäftigt war. Die Altershöchstgrenze wird unter diesen Voraussetzungen mit der Vollendung des 32. Lebensjahres erreicht.
Die Förderung interessierter junger Erwachsener aus anderen Bundesländern inkl. Rückkehrerinnen und Rückkehrer ist zulässig, wenn diese beabsichtigen, ihren Wohnsitz nach Brandenburg zu verlagern.
Die Vermittlung der jungen Erwachsenen hat in Unternehmen zu erfolgen, die in Brandenburg eine Betriebsstätte unterhalten.
Anlage Richtlinie gültig vom 02.11.2017 - 31.03.2021 In Info-Korb legen
Anlage Richtlinie gültig vom 23.12.2014 - 28.02.2018 In Info-Korb legen
Richtlinie gültig vom 02.11.2017 - 31.03.2021 In Info-Korb legen
Richtlinie gültig vom 23.12.2014 - 28.02.2018 In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 In Info-Korb legen
Merblatt Pauschalen im Programm Einstiegszeit In Info-Korb legen
Förderung 2018 bis 2021
Merkblatt Pauschalen im Programm Einstiegszeit In Info-Korb legen
Förderung 2015 bis 2018
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF In Info-Korb legen
Einstiegszeit 2018-2021
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen