Wer wird gefördert?
Die Projekte richten sich an leistungsschwache Schulabgängerinnen und -abgänger, häufig ohne Schulabschluss, und/oder psychosozial gefährdete und sozial benachteiligte junge Menschen nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind die Personal- und Sachausgaben, die bei der Durchführung der Angebote entstehen. Die förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einer auf die Ausgaben für eine Standardeinheit bezogenen Pauschale bemessen. Als Standardeinheit gilt ein Kalendertag, an dem ein junger Mensch an einer geförderten Maßnahme teilnimmt.
Wie wird gefördert?
In einer Leistungs- und Qualitätsvereinbarung regeln das Jugendamt und der Träger des berufspädagogischen Angebots Art und Umfang der Leistung für jeden einzelnen jungen Menschen. Zwischen Jugendamt, Erziehungsberechtigten bzw. dem jungen Erwachsenen werden über einen Betreuungsvertrag die konkrete Maßnahme, der Ort und die Dauer der Maßnahme vereinbart.