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Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen in der Vorgründungs- und Übergangsphase im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Staatliche Hochschulen im Land Brandenburg als Träger der Lotsendienste und Gründungswerkstätten |
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Förderthemen | Regionale Lotsendienste, Lotsendienste für Migrantinnen und Migranten, Gründungsservice an Brandenburger Hochschulen, Gründungswerkstätten für junge Leute, Innovationen brauchen Mut (IbM) |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds (ESF), Land Brandenburg |
Ziel des Programms ist die Schaffung neuer Selbstständigkeit im Land Brandenburg, um somit Arbeitsplatzeffekte zu erzielen, sowie die Zahl innovativer Existenzgründungen in Brandenburg zu erhöhen und damit die Bindung von Fachkräften zu sichern.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden
Was wird gefördert?
Gefördert wird
Wer oder was wird nicht gefördert?
Ausgaben für Teilnehmende (z. B. Unterhaltsgeld, Reisekosten) werden nicht gefördert.
Die Leistungen externer Leistungserbringer dürfen nicht von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder den Organen des Zuwendungsempfängers erbracht werden.
Wie wird gefördert?
Die Regionalen Lotsendienste, der Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten und die Gründungswerkstätten werden in Form einer Vollfinanzierung gefördert.
Die Gründungsservices an Hochschulen werden in der Form der Anteilfinanzierung und das Projekt IbM wird als Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Regionale Lotsendienste, Gründungsservice an Hochschulen und IbM
Die förderfähigen Gesamtausgaben sind:
75 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben werden für die Aufgaben der Gründungsservices (Personal und Pauschale) gefördert.
Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten:
Die förderfähigen Gesamtausgaben sind:
Gründungswerkstätten für junge Leute
Die förderfähigen Gesamtausgaben sind:
Wie ist das Antragsverfahren?
Für die aktuell nach der Existenzgründungsrichtlinie geförderten Projekte ist eine Verlängerung bis zum 31. Oktober 2022 möglich. Hierfür bitten wir Sie ab dem 1. August 2021 um die Einreichung der Änderungsanträge über das Kundenportal der ILB bis zum 31. August 2021.
Im Vorfeld der Einreichung werden Sie über die erforderlichen Details und Unterlagen durch die ILB informiert.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 22.November 2017 in Kraft und am 31 Dezember 2021 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Die Zuwendungsempfänger für die regionalen Lotsendienste sollen in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt ansässig sein, in dem oder in der sie "Lotsendienste" übernehmen. Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt kann ein Zuwendungsempfänger gefördert werden.
Der Zuwendungsempfänger für den Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten muss im Land Brandenburg ansässig sein. Es wird ein Zuwendungsempfänger im Land Brandenburg gefördert.
Die Zuwendungsempfänger für die "Gründungswerkstätten für junge Leute" müssen im Land Brandenburg ansässig sein. Pro Kammerbezirk kann ein Zuwendungsempfänger gefördert werden.
Richtlinie Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen (2018-2021)
Stand: 05/2019ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring)
Stand: 06/2019ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Stand: 03/2015ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben
Stand: 11/2020ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung
Stand: 03/2015Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020
Stand: 03/2015Merkblatt Kriterien für die Sach- und Fortschrittsberichte 2018 - 2021
Stand: 09/2021Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022Gemeinsame Erklärung zur Teilnahme am Projekt 2018 - 2020 Gründungsservice Hochschule
Stand: 09/2018Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 - russisch
neu
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (arabisch)
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch)
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (englisch)
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (französisch)
Stand: 05/2021Personaleinsatz/Stellenbeschreibung
Anlage zum Antrag
Stand: 10/2015für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 02/2020Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020