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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00-17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die ILB bei der Minderung von Treibhausgasemissionen aus organischen Böden sowie bei der Erhöhung der Kohlenstoffspeicherfunktion der Moore und den damit vergesellschafteten organischen Böden.
Ziel des Programms ist die Förderung von Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen aus organischen Böden sowie zur Erhöhung der Kohlenstoffspeicherfunktion der Moore und den damit vergesellschafteten organischen Böden.
Honorarodnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Start der Antragstellung im Förderprogramm "Moorschutz" ab 1. März 2019
Die neue Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft unterstützt Sie bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung naturnaher Moore sowie bei Demonstrationsvorhaben zur Minderung des Bodendrucks durch den Einsatz geeigneter Technik.
Anträge können Sie online über das ILB-Kundenportal stellen.
Wer wird gefördert?
Das MLUK-Förderprogramm Moorschutz unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Was wird gefördert?
Das MLUK-Förderprogramm Moorschutz unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von naturnahen Mooren:
Demonstrationsvorhaben zur Minderung des Bodendrucks durch den Einsatz geeigneter Technik:
Wer oder was wird nicht gefördert?
Ausgenommen von der Förderung von Demonstrationsvorhaben sind Zuwendungen im Anwendungsbereich des Art. 1 Abs. 2 bis 5 AGVO, insbesondere:
Nicht gefördert werden Maßnahmen:
Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermarktung (Verkauf) von Tabak-Erzeugnissen sind nicht zuwendungsfähig.
Wie wird gefördert?
Wasserwirtschaftliche Maßnahmen:
Demonstrationsvorhaben:
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge können ab 1. März 2019 online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Mit dem Moorschutzprogramm des MLUK können Maßnahmen im Land Brandenburg gefördert werden, die auf organischen Böden gemäß Moorbodenkarte stattfinden und die einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten.
Wasserwirtschaftliche Maßnahmen außerhalb der LEADER-Gebietskulisse des EPLR 2014-2020 können im Rahmen der Richtlinie gefördert werden.
Demonstrationsvorhaben werden durch eine vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft benannte Forschungseinrichtung wissenschaftlich begleitet.
Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 (ANBest-EU) zu beachten und anzuwenden.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Richtlinie Anlage 1 - Bewertung der Nutzflächen In Info-Korb legen
Richtlinie Anlage 2 - Kontaktflächendruck In Info-Korb legen
Richtlinie Anlage 3 - Dokumentation der Bodenbelastung mit Technikanwendung In Info-Korb legen
Richtlinie Anlage 4 - Kooperationsvertrag In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg In Info-Korb legen
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Absichtserklärung zur wissenschaftlichen Begleitung In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren EFRE 2014 - 2020 In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum VN - VN-Testat In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Flächennutzung und tCO2-Äquivalente Berechnung In Info-Korb legen
Hausbankbestätigung In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Zuschuss Kalkulation Moorschutz In Info-Korb legen
Anlage Auftraggebereigenschaft In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen