Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) 2024

Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) 2024

Antragssystem des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Überblick

Im Rahmen des Förderprogramms fördert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die ILB die Durchführung von Projekten für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft von operationellen Gruppen im Land Brandenburg und Berlin.

Fördernehmer Mitglied der operationellen Gruppe in Form einer natürlichen oder juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts (Leadpartner)
Förderthemen Innovative Projekte zur Verbesserung des Wissensaustauschs sowie der Zusammenarbeit einer wettbewerbsfähigen, nachhaltig wirtschaftenden und tierartgerechten Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
Förderart Zuschuss
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), Land Brandenburg
Mittelherkunft Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel des Förderprogramms ist die Zusammenarbeit zur Förderung von Innovationen und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Außerdem wird mit der Förderung das Ziel verfolgt, einen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende und tierartgerechte Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zu leisten.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfangender ist ein Mitglied der operationellen Gruppe in Form einer natürlichen oder juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts (Leadpartner).

Der Leadpartner ist diejenige Person oder Organisation, die die operationelle Gruppe im Rechts- und Geschäftsverkehr vertritt und die (Finanz-)Abwicklung des Projektes gegenüber der Bewilligungsstelle verantwortet.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung von Projekten von operationellen Gruppen. Dazu gehören:

  • die Zusammenarbeit und Tätigkeit der operationellen Gruppe,
  • die Entwicklung anwendungsorientierter innovativer Lösungen mit Schwerpunkt auf den Bedarfen der Land- und Forstwirte,
  • das Aufzeigen und Durchführen von Wegen für die Umsetzung der Ergebnisse und die Übertragung der generierten Ergebnisse in die Praxis.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind Projekte:

  • die sich nicht oder nur teilweise auf Erzeugnisse nach Anhang I des AEU-Vertrages beziehen,
  • die sich ausschließlich auf die Übertragung von bereits existierenden Innovationen beziehen, ohne das ein Anpassungsbedarf auf spezifische Bedingungen in Brandenburg erkennbar ist,
  • deren vordergründiger Zweck die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten oder Studien umfasst,
  • deren vordergründiger Zweck die Entwicklung oder Durchführung von Marketing- und Freizeitaktivitäten ist,
  • deren vordergründiger Zweck die Fortführung bereits abgeschlossener Projekte darstellt ohne erneute innovative Zielstellung,
  • die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme gefördert werden,
  • mit denen bereits begonnen wurde, bevor der Zuwendungsempfangende die Bewilligung des Projekts bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns erhalten hat.

Nichtförderfähige Ausgaben sind unter Ziffer 2.3 der Richtlinie geregelt.

Wie wird gefördert?

Die Projektförderung wird als Vollfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Zuwendungsfähig sind Personal- und Restkosten, die zur Durchführung der Projekte erforderlich sind:

  • Die förderfähigen Personalkosten können in Höhe der im Merkblatt zur Ermittlung der Personalkosten und der Restkosten genannten Einheitskostensätze anerkannt werden.
  • Die förderfähigen Restkosten werden in Höhe von 40 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten anerkannt.

Der Zuschuss beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Teilnahme am Projektauswahlverfahren

Die Unterlagen für Projekte können im Rahmen des Projektauswahlverfahrens der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) beim Innovationsdienstleister eingereicht werden.

EIP-Innovationsdienstleister für das Land Brandenburg ist die

agrathaer GmbH

Eberswalder Straße 84

15374 Müncheberg

Telefon Frau Anita Beblek: 033432 82141 oder 0151 40545502

E-Mail: idl-brandenburg@agrathaer.de

Für diesen Aufruf stehen insgesamt Haushaltsmittel von 15 Millionen Euro (EU- und Landesmittel) zur Verfügung.

Die Unterlagen sind per E-Mail bis zum 5. April 2024 (Posteingang) beim Innovationsdienstleister einzureichen.

Am Projektauswahlverfahren beteiligte operationelle Gruppen, deren Projekt die Mindestschwelle gemäß Projektauswahlkriterien erreicht hat und deren Projekt anhand der erreichten Gesamtpunktzahl durch das Budget abgedeckt ist, erhalten vom IDL eine positive Ergebnisbenachrichtigung.

Antragstellung und Bewilligung

Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss das Auswahlverfahren abgeschlossen sein.

Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach der positiven Ergebnisbenachrichtigung des EIP-Innovationsdienstleisters einzureichen.

Anträge sind vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem zu stellen. Über die Schaltfläche auf der linken Seite gelangen Sie direkt zum Antragssystem.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie trat mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau J. Sümnick, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1656 erreichen.