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Unternehmensübernahme / Nachfolge

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Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens kann eine interessante Alternative zur Neugründung sein. Vorteile sind, dass bereits ein betriebsfertiges Unternehmen besteht und auf einen Mitarbeiter- und Kundenstamm zurückgegriffen werden kann. Auch für Existenzgründungen im Rahmen einer Unternehmensübernahme oder einer Unternehmensnachfolge kann das Förderangebot der ILB genutzt werden.

Unsere Förderangebote für Gründungen im Rahmen einer Unternehmensübernahme/ Nachfolge:

(Für weitere Informationen zu den Programmen und zur Antragstellung folgen Sie dem jeweiligen Link in der Tabelle.)

Kernprogramme

Programm Förderthemen Förderart
Brandenburg-Kredit Gründung
(basierend auf ERP-Förderkredit KMU oder KfW-Förderkredit großer Mittelstand)
  • Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager
  • Neugründung (innerhalb 5 Jahre nach Gründung)
  • Unternehmensübernahme und Beteiligung
Darlehen
-bis zu 25,0 Mio. EUR pro Vorhaben
-Antragstellung über die Hausbank
Brandenburg GO (basierend auf dem ERP-Förderkredit KMU)
  • Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager
  • Neugründung (innerhalb 5 Jahre nach Gründung)
  • Unternehmensübernahme und Beteiligung
Darlehen inkl. Bürgschaft
-zinsverbilligtes Darlehen inkl. Bürgschaft
in Höhe von max. 80 %
-25.000 EUR bis 250.000 EUR pro Vorhaben
-Antragstellung über die Hausbank
bei der Bürgschaftsbank
Mikrokredit Brandenburg
  • Neugründung, Unternehmensübernahme oder tätige Beteiligung
  • Existenzgründung im Nebenerwerb
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 10 Jahren nach Gründung
  • Betriebsmittel und Investitionen
Darlehen
2.000 EUR bis 25.000 EUR
Gründung innovativ 2022
  • Investitionen in Sachanlagevermögen,
  • Personalkosten für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis
  • Personalkosten für neue Arbeitsplätze
  • nicht selbsterbrachte techn. Entwicklungsleistungen
  • Beratungsleistungen externer Berater
Zuschuss
25.000 EUR bis 1500 .000 EUR
(Fördersatz bis 50 %)
Meistergründungsprämie Brandenburg
  • Neugründung, Unternehmensübernahme oder tätige Beteiligung durch Geschäftsführer*in durch Handwerksmeisterinnen/ Handwerksmeister
  • Neu geschaffener Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz für mind.
    12 Monate in Verbindung mit Neugründung bzw. Übernahme (innerhalb der ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit)
Zuschuss
Basisförderung: 12.000 EUR
Arbeitsplatz: 5.000 EUR oder 7.000 EUR
bei Besetzung mit einer Frau
Frühphasenfinanzierung
  • Unternehmensaufbau und -entwicklung
  • Investitionen und Betriebsmittel für die Entwicklung und Markteinführung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren
Eigenkapitalfinanzierung
Beteiligungen/ Nachrangdarlehen für innovative kleine Unternehmen (KU) in Brandenburg in der Seed- und Start-up-Phase
(max. 1,2 Mio. EUR)
Wachstumsfinanzierung
  • Unternehmensentwicklung und -wachstum
  • Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel
Eigenkapitalfinanzierung
Offene Beteiligung und/oder beteiligungsähnliche Investition in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Brandenburg in der Wachstums- und Erweiterungsphase im Rahmen von Co-Investments mit Privatinvestoren
(max. 7,6 Mio. EUR)

Weitere geeignete Programme

Programm Förderthemen Förderart
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
  • Investitionen in Sachanlagevermögen
  • Lohnkosten für 2 Jahre (neue hochwertige Arbeitsplätze)
  • immaterielle Wirtschaftsgüter (eingeschränkt)

Zuschuss
(Fördersatz 20 % bis 45 %)
ProFIT Brandenburg 2023 Einzel- und Verbundprojekte technologisch neuer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in den Phasen:
  • Industrielle Forschung (Zuschuss)
  • Experimentelle Entwicklung (Darlehen)
  • Marktvorbereitung und Markteinführung (Darlehen), max. Durchführungszeitraum: 3 Jahre
  • Prozess- und Organisationsinnovationen (Zuschuss), max. Durchführungszeitraum: 3 Jahre
  • Durchführbarkeitsstudien (Zuschuss), max. Durchführungszeitraum: 6 Monate
Darlehen/Zuschuss
Die Förderung durch Zuschüsse ist auf insgesamt 3 Mio. EUR je Antrag begrenzt.
(Fördersatz Gesamtvorhaben bis 80%)

Die Förderung durch Darlehen ist auf insgesamt 3 Mio. EUR je Antrag begrenzt.
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